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Heribert Hirte
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Frage von Nathanael M. •

Frage an Heribert Hirte von Nathanael M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hirte,

besondere Situationen setzen besondere Maßnahmen voraus. Dennoch, wir haben große Sorge rund und die Abstimmung der Konkretisierung des Bevölkerungsschutzgesetzes am 18.11.2020. Mit dem Gesetz wird deutlich die Freiheit des Einzelnen weiter zutiefst beschnitten! Verunsicherung, Angst, Krankheit und Spaltung der Gesamtgsellschaft, sind Nebenwirkungen der Schutzmaßnahmen.
Die schwere der Pandemie hat viele wissenschaftliche (nicht mediale) Fragezeichen. Auch die wissenschaftliche Evidenz der Testverfahren rund um die Infektionen ist bis heute öffentlich nicht geklärt. Dennoch, die politischen Einschränkungen unserer allgemeinen Freiheit sind seitens der Exekutive evident! Wie werden Sie als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Mettmann /Ratingen stimmen und wie geben Sie uns Bürgern die Sicherheit, dass ein solches Eingreifen in unsere Grundrechte nicht zur langfristigen Normalität werden? In wie weit reicht ihres Erachtens nach die derzeitige Daten- und Faktenlage zum Corona Virus aus, um für stärker definierte Einschränkungen der Grundrechte am 18.1.2020 zu stimmen, durch die Erweiterung des Bevölkerungsschutzgesetzes? Ich hoffe sie verstehen die Sorge von Teilen ihrer Bürger. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Beste Grüße
Nathanael Milker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Milker,

die Corona-Pandemie war auch für unsere Verfassung ein Belastungstest. Und ich bin auch froh, dass wir zu diesem Thema breit öffentlich diskutiert haben.

Erst nach umfangreichen Anhörungen von Sachverständigen, einer breiten Diskussion in den jeweiligen Ausschüssen und die Rücksprache mit Experten verschiedener wissenschaftlicher Institutionen habe ich die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.

Die Entwicklung der COVID-10-Pandemie war in den Wellen und insbesondere in der sogenannten „zweiten Welle“ im Herbst und Winter 2020 in der Tat sehr dynamisch. Durch verschiedene Maßnahmen des Infektionsschutzes konnte das Infektionsgeschehen jedoch glücklicherweise eingedämmt werden. Neben den Maßnahmen insbesondere mit dem Ziel der Kontaktreduzierung hat die Impfkampagne entscheidend zur Reduktion der Infektionen beigetragen. Bei diesen Maßnahmen hat der Deutsche Bundestag und neben dem Gesundheitsausschuss insbesondere auch der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine zentrale Rolle gespielt.

Selbstverständlich haben wir beständig abgewogen zwischen notwendigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung und verfassungsrechtlich verbrieften Freiheitsrechten. Ich selbst hatte beispielsweise gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel, im November vergangenen Jahres auf eine Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes gedrängt, um eine andauernde solide Rechtsgrundlage zu gewähren.
Corona-Maßnahmen: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-massnahmen-nun-bewegt-sich-auch-die-cdu-17032634.html

Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt uns auch in unserer Auffassung.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte