Frage an Heribert Hirte von Roland S. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Hirte,
wie stehen Sie zur EEG Novelle?
Konkret bedeutet das für uns, dass wir für unsere noch funktionstüchtige PV-Anlage keine Einspeisevergütung mehr bekommen, da sie älter als 20 Jahre ist.
Was schlagen Sie vor?
Mit freundlichen Grüßen
R. S.
Sehr geehrter Herr Schneider,
ich unterstütze die Einigung der Großen auf das große Klima- und Energiepaket. Wir ergreifen darin weitreichende Maßnahmen, um den Weg zur Klimaneutralität 2045 und ins Zeitalter einer nachhaltigen Energieversorgung, die auf Erneuerbaren Energien basiert, entschlossen weiterzugehen. Gleichzeitig behalten wir die Belange der Menschen und unserer Wirtschaft im Blick.
Im Klima- und Umweltbereich überarbeiten wir das Klimaschutzgesetz (KSG) und beschließen die Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BECV). Zudem setzen wir die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie II im Bereich des Zulassungsverfahrens (RED II) in nationales Recht um.
Im Energiebereich ändern wir das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEG-VO).
Ich darf Ihnen kurz die für Sie vermutlich relevanten Punkte wiedergeben, wie Sie unsere Bundestagsfraktion zusammengefasst hat:
1. Wir bringen den Markthochlauf von Wasserstoff in Deutschland voran: Hierzu schaffen wir den Einstieg in die Regulierung reiner Wasserstoffnetze. Der Regulierungsansatz ist schlank und flexibel angelegt, um sich an den entwickelnden Markt anpassen zu können. Darüber hinaus regeln wir die Vollbefreiung für grünen Wasserstoff von der EEG-Umlage. Wir haben durchgesetzt, dass ein höherer Anteil erneuerbaren Stroms aus dem europäischen Ausland auch in Deutschland für die Erzeugung grünen Wasserstoffs genutzt werden kann. Denn auch hier gilt: Klimaschutz und der Umbau der Energieversorgung können nur als europäische und internationale Projekte gelingen. Die Union hätte sich eine noch stärkere Einbindung in den europäischen Binnenmarkt gewünscht, ebenso eine Ausweitung der von der EEG-Umlage befreiten Vollbenutzungsstunden. Dies ist erforderlich, um den Markthochlauf von Wasserstoff noch stärker zu beschleunigen. Da dies mit dem Koalitionspartner nicht möglich war, werden wir dies in der nächsten Wahlperiode wieder auf die Agenda nehmen.
2. Wir stärken die Rechte der Verbraucher und erhöhen die Kostentransparenz: Stromversorger mit mehr als 100.000 Kunden werden künftig dazu verpflichtet, sog. dynamische Stromtarife anzubieten. Somit können Verbraucher, die ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) nutzen, künftig einen Tarif wählen, mit dem sie zu bestimmten Zeiten (beispielsweise in den Nachtstunden) günstigeren Strom beziehen, und ihr Verbrauchsverhalten daran ausrichten. Die Verpflichtung zum Angebot solcher dynamischer Tarife wird in den nächsten Jahren schrittweise ausgeweitet und gilt ab 2025 auch für alle Versorger mit mehr als 50.000 Kunden. Stromlieferverträge müssen außerdem künftig um eine leicht verständliche Zusammenfassung ergänzt und unabhängige Vergleichsportale eingerichtet werden.
3. Wir machen mehr überschüssigen Strom aus erneuerbarer Energie nutzbar: Die Regelung „Nutzen statt Abregeln“ wird auf die Hochspannungsebene ausgeweitet. Das ermöglicht künftig auf dieser Netzebene auch den Verteilnetzbetreibern, überschüssigen EE-Strom, den das Netz nicht aufnehmen kann, zu nutzen statt abzuregeln.
4. Wir steigern den Ausbau der Erneuerbaren Energien: Für das nächste Jahr regeln wir zusätzliche umfangreiche Sonderausschreibungen bei Wind an Land und Photovoltaik (PV) als Sofortmaßnahmen. Damit überbrücken wir den Zeitraum, bis wir Klarheit zu den Ausbauzielen bei Erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene bis 2030 haben, und stellen sicher, dass wir beim Ausbau keine Zeit verlieren. Die Ausschreibungsmengen im Jahr 2022 werden bei Wind an Land um 1,1 GW auf 4 GW und bei Photovoltaik um 4,1 GW auf 6 GW angehoben.
5. Wir erproben innovative Konzepte bei den Erneuerbaren Energien: In den Innovationsausschreibungen im EEG erweitern wir die Flächenkulisse für innovative PV-Anlagen im agrarwirtschaftlichen Bereich („Agro-PV“) und vereinfachen die Ausschreibungsverfahren bei PV. Damit wollen wir auch bei PV mehr Potenziale erschließen, um die neuen höheren Ziele auch tatsächlich zu erreichen.
6. Wir stärken den Eigenverbrauch von Photovoltaik-Anlagen: Die Beschränkung des Eigenverbrauchsprivilegs auf eine Strommenge von 30 Megawattstunden pro Jahr entfällt für PV-Anlagen mit einer Leistung von höchstens 30 Kilowatt installierter Leistung.
7. Wir tragen zu mehr Akzeptanz des Erneuerbaren-Ausbaus bei: Die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Kommunen wird über Windenergieanlagen hinaus auf PV-Freiflächenanlagen ausgeweitet (mit bis zu 0,2 ct/kWh wie bei Wind an Land). Da wir einen marktgetriebenen Ausbau der Erneuerbaren wollen, schaffen wir diese Möglichkeit auch für Freiflächen-PPAs, ebenfalls mit einer Begrenzung auf 0,2 ct/kWh.
8. Wir stärken die Flexibilisierung von Biomasseanlagen und schaffen eine Perspektive für kleine Gülleanlagen: Biomasse-Bestandsanlagen bekommen weiterhin die Möglichkeit, die Flexibilitätsprämie im ersten Vergütungszeitraum mit dem Flexibilitätszuschlag im zweiten Vergütungszeitraum zu kombinieren. Kleine Gülleanlagen können nach dem Auslaufen ihrer 20-jährigen EEG-Förderung eine Anschlussförderung für 10 Jahre erhalten. Die Regelungen werden dazu beitragen, mehr Flexibilitäten im Strommarkt aufzubauen und die Biomasse auf heutigem Niveau zu stabilisieren.
9. Wir schaffen bessere Rahmenbedingungen für Stromspeicher: Die Regelungen für Stromspeicher werden vereinfacht, indem wir Messanforderungen verschlanken und insgesamt Hemmnisse bei der praktischen Handhabung abbauen. Die Vermeidung einer Doppelbelastung von Speichern mit Umlagen ist damit künftig sehr viel einfacher und unbürokratischer möglich.
Sie sehen, dass wir mit der EEG-Novelle und dem Klimapaket umfangreiche Maßnahmen beschlossen haben. Dies führt leider in manchen Fällen zu Veränderungen beziehungsweise Handlungs- und Anpassungsbedarf. Bei allen Regelungen eint uns aber das Ziel, den Weg zur Klimaneutralität 2045 unter Ausgleich verschiedener Interessen konsequent zu bestreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Hirte