Frage von Reinald K. • 28.07.2020
Frage an Heribert Hirte von Reinald K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hirte,
halten sie die Argumente und Motivation, mit denen Harry J. Anslinger die Cannabisprohibition in den USA (1937) und der UNO (1961) begründet hat heute noch für valide? Das deutsche BtMG begründet sich im Bezug auf Cannabis immer noch auf diesen Vorlagen.
Vielen Dank,
R. K.
Antwort von Heribert Hirte CDU • 29.07.2020
Sehr geehrter Herr Kirchner,
ich danke für Ihre Frage.
Wenn, dann gründet sich die generische bzw. historische Entwicklung der internationalen Drogenpolitik auf das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961, gegen das Anslinger selbst opponierte. Dies soll nicht heißen, dass sich die Bewertungsmaßstäbe und wissenschaftlichen Grundlagen der verschiedenen Gesetzgebungen seitdem nicht mehr verändert hätten.
Mit freundlichem Gruß
Heribert Hirte