Frage an Heribert Hirte von Finn Marian L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Hirte,
mit Erschrecken muss ich feststellen, dass die CDU eine große Spende. (Insgesamt über 150.000 Euro durch Herrn Tönnies erhalten hat. Ich würde gerne von Ihnen wissen, wie sich das auf ihre Politik in Bezug auf die industrielle Fleischerzeugung, die Massentierhaltung und vor allem die nicht vertretbaren und mit den Tierschutzgesetzen der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbaren Bedingungen der Tierhaltung auswirkt. Außerdem kam es aufgrund von menschenrechtswidrigen Arbeitsverhältnissen zu einem Anstieg der Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus. Ich bitte Sie eindringlich, eine Erklärung dazu abzugeben und sich von den Arbeitsbedingungen, der Behandlung der Tiere und dem Unternehmen Tönnies an sich zu distanzieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Finn Marian Lehnberg
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage. Diese möchte ich im Hinblick auf meine Mandatsausübung kurz und knapp beantworten: Gar keine!
Bei der Einordnung der Vorgänge im Kreis Gütersloh schließe ich mich der Beurteilung von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an. Regulatorisch ist bei der Tierschlachtung und dem Tierschutz schon viel unternommen vollen. Der Fall Tönnies zeigt deutlich, dass auch die Arbeitsbedingungen unbedingt nachgebessert werden müssen. Hierbei ist zu betonen, dass neue Regelungen bundesweit – besser noch europaweit - gelten sollten. Allerdings helfen solche Regeln auch nur dann, wenn Sie auch befolgt werden.
Ich möchte Ihnen hier ein direktes Zitat von Minister Laumann übermitteln, weil es die Lehren für die Politik auf den Punkt bringt: „Meine Meinung ist klar und abgeschlossen. Mit der Fleischwirtschaft kann es keine freiwilligen Vereinbarungen geben. Es muss klare gesetzliche Regelungen geben, die in ganz Deutschland gelten, egal über welchen Besitzer eines Schlachthofs wir letztendlich reden. Und das muss jetzt einfach gemacht werden. Und dazu gehört auch die Frage des Konstruktes des Arbeitsvertrages, dazu gehören auch Fragen des Meldegesetzes, der Arbeitszeiterfassung und die Frage, wer kann sich eigentlich im Falle einer Pandemie über den Zustand der Wohnungen informieren.“
Es grüßt Sie freundlich
Heribert Hirte