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Heribert Hirte
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Frage von Michael G. •

Frage an Heribert Hirte von Michael G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Prof. Hirte,

In den Medienberichten zum Klimagesetz vermisse ich jegliche Diskussion über offene Kamine, dabei sind diese bereits heute die größten Dreckschleudern und niemand kann wirklich kontrollieren was darin so alles privat verheizt wird. Ich befürchte, dass bei der geplanten CO 2-Besteuerung von Gas, Öl und Strom künftig sicherlich viele weitere Ignoranten in diese unkontrollierbaren Heizmethoden abdriften.
FRAGE:
Warum werden ausgerechnet die schlimmsten offene Kamine von allen Akteuren in der Klima -Diskussion ignoriert. Oder welche Lösungsansätze haben Sie dieses Unwesen zu stoppen?

Viele Grüße

M. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

für Ihre Zuschrift möchte ich mich bedanken. Auch mich beschäftigt der Klimawandel und wir haben gerade erst in dieser Woche das sogenannte Klimapaket final im Bundestag und heute im Bundestag verabschieden können. Aber nun zu Ihrer Frage:

Kamine stellen - wenn überhaupt - ein Problem in Sachen Luftqualität (Stichwort: Feinstaubbelastung) dar. Geregelt ist dies in der 1. BImSchV. Demnach müssen Einzelraumfeuerungsanlagen bestimmte Emissionsgrenzwerte bei der Typprüfung einhalten. Die Überprüfung findet statt, bevor ein Anlagentyp auf den Markt kommt und wird vom Hersteller veranlasst. Die 1. BImSchV beinhaltet neben Emissionsgrenzwerten für neue Anlagen eine Sanierungsregelung für bestehende Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen). Die Sanierungsregelung sieht bei Nichteinhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte eine langfristig angelegte Regelung zur Nachrüstung beziehungsweise Außerbetriebnahme der Anlagen zwischen 2015 und Ende 2024 vor. Des Weiteren ist geregelt, dass eine Schornsteinfegerin oder ein Schornsteinfeger zum richtigen Umgang mit der Anlage, den Brennstoffen und ihrer Lagerung berät. Die Beratung findet statt, wenn eine Anlage neu in Betrieb geht oder aber wenn ein neuer Betreiber sie übernimmt.

Wichtig ist: Eine Feuerungsanlage darf immer nur mit den nach 1. BImSchV zugelassenen Brennstoffen betrieben werden, für deren Einsatz sie nach Angaben des Herstellers geeignet sind. Eine Verbrennung von anderen Stoffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von 10.000 bis 50.000 Euro geahndet werden.

Davon zu trennen ist der Bezug zum Klimaschutz und den CO2-Emissionen. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Es kann in der Energieversorgung eine wichtige Rolle bei der Schonung fossiler Ressourcen und beim Klimaschutz spielen. Denn: Wenn Holz verbrannt wird, entsteht nur so viel klimaschädliches Kohlendioxid (CO2), wie der Baum zuvor während seiner Wachstumsphase aus der Atmosphäre gebunden hat. Insofern ist das Heizen mit Holz klimapolitisch eine sinnvolle Maßnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Heribert Hirte