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Heribert Hirte
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Frage von Ulrike W. •

Frage an Heribert Hirte von Ulrike W. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag,

unterstützen Sie die Berufsbetreuer? Ich hoffe, bin mir aber nicht sicher. Ich würde mir von "meiner" Partei mehr Unterstützung wünschen. Als Selbständige tragen wir hier viel Verantwortung, für geringes Geld. Durch Betreuer wird der Staat sehr entlastet. Es droht die Gefahr, dass das System zusammenbricht, da es sich für qualifizierte Betreuer überhaupt nicht mehr rechnet. Wir sind keine Sozialromantiker, sondern managen viele Leben. Bitte helfen Sie uns.
Mit freundlichen Grüßen
U. W.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihre Bitte um Einsatz für Ihre Arbeit, die meine Fraktion und ich sehr schätzen. Daher freue ich mich, dass wir nach langen Gesprächen endlich einen Kompromiss zur Vergütungsfrage gefunden haben.

Berufsbetreuer und Betreuungsvereine fordern zurecht seit Jahren eine Vergütungserhöhung, einige Vereine mussten zwischenzeitlich ihre sozial- und gesellschaftspolitisch so wertvolle Arbeit einstellen. Eine Anfang 2017 im Deutschen Bundestag beschlossene Erhöhung um 15 Prozent scheiterte noch im Bundesrat. Auch in der öffentlichen Anhörung vom 6. Mai 2019 wurde deutlich, dass selbständige Berufsbetreuer und Vereine dringend auf eine Vergütungserhöhung angewiesen sind. Meine Fraktion begrüßt es daher sehr, dass nach 13 Jahren unveränderter Vergütung für berufliche Betreuer eine Erhöhung zwischen Bundesregierung und Ländern vereinbart werden konnte.

In der vergangen Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beschlossen, das zu einer durchschnittlichen Anhebung der Vergütung von Betreuern und Vormünden von 17 Prozent führen wird. Differenzierungen sind hinsichtlich der Dauer der Betreuung, des gewöhnlichen Aufenthalts sowie des Vermögensstatus des Betreuten vorgesehen. Hinzu kommen gesonderte Pauschalen für einen höheren Betreuungsaufwand für nicht-mittellose Betreute. Rechtstechnisch soll damit eine einfache und Qualitätsaspekte berücksichtigende Anpassung der Vergütung erfolgen.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag bewusst dafür entschieden, die Vergütungserhöhung zügig und noch vor einer umfassenden Strukturreform der rechtlichen Betreuung vorzunehmen. Hinsichtlich der Frage, für welchen Zeitraum die konkrete Erhöhung vereinbart wird und die Länder nicht mit weiteren Erhöhungen rechnen müssen, kam aber Kritik vom Bundesrat. Mit einem Festhalten am Regelungsvorschlag des Regierungsentwurfs, dessen Basis die vorangegangenen Bund-Länder-Gespräche waren, beschreiten wir damit einen Mittelweg. Dieser sollte eine Zustimmung des Bundesrats am 7. Juni 2019 gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte