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Heribert Hirte
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Frage von Dirk A. •

Frage an Heribert Hirte von Dirk A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hirte,
Der Referenten-Entwurf für die Änderung des WaffG liegt vor. Die Änderung ist erforderlich, weil die EU eine neue Richtlinie beschlossen hat.
Nach meinem Verständnis sollte durch die EU mehr Harmonisierung der Länder-Gesetze entstehen. Wieso wird mit dem Referentenentwurf unser deutsches Waffengesetz von den Standards und Methodiken der Gesetze unserer Nachbarländer noch weiter und schärfer wegverschoben ?
Weshalb gab es außer den Trilog-Verhandlungen in Brüssel keine übergreifende Beratung mit unseren Nachbarländern ?
Weshalb sind jetzt die Spielräume in der Richtlinie nicht genutzt worden und weshalb soll das ohnehin scharfe deutsche Recht weiter verschärft werden ?
Welche Punkte aus den Stellungnahmen der Verbände (FWR, VDB, BDS, DSB) zum Entwurf finden Sie besonders einleuchtend ?
Herzlichen Dank für Ihre Zeit.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich der Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie in unser nationales Recht.

Auch wenn ich selbst kein Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages bin, kann ich Ihnen aus meiner Erfahrung im Europa- und Gesellschaftsrecht sagen, dass einer europäischen Einigung bezüglich des Verfassens einer Richtlinie ein aufwendiger, demokratischer Austauschprozess zugrunde liegt. In diesem Austausch zwischen Europäischem Parlament, Europäischem Rat (mit der Bundesregierung) und der Kommission werden in der Regel Lösungen und Kompromisse aufgrund wichtiger Argumente und demokratischer Mehrheiten gesucht. Das macht eine europäische Gemeinschaft aus, und ich begrüße diese Regeln sehr. Ich kann Ihnen daher versichern, dass es länderübergreifende Beratungen mit allen Mitgliedstaaten gab.

Richtlinien sind aber, wie Sie richtig erkannt haben, Vorgaben, die Spielräume für die einzelnen Mitgliedstaaten bieten. Bezüglich der aktuellen Diskussionen über die Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie ist es so, dass derzeit die entsprechenden Referentenentwürfe zur Änderung der waffenrechtlichen Gesetze und Verordnungen im zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstellt werden und eine Reihe von Fragen in diesem Zusammenhang bislang noch nicht abschließend zwischen den Koalitionspartnern geklärt wurde. Für eine abschließende Bewertung und Stellungnahme ist es daher zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh, wie mir meine Kollegen aus dem Innenausschuss bestätigten.

Sollten Sie inhaltliche Vorschläge haben oder Fragen zum aktuellen Entwurfsstand, rege ich daher an, dass Sie sich gegebenenfalls mit Ihren Hinweisen oder Fragen unmittelbar an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte