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Heribert Hirte
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Frage von Thomas M. •

Frage an Heribert Hirte von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Orof. Dr. Hirte,

in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich meiner Position zur Widerspruchslösung. Seit Sie Ihre Frage formuliert haben, hat sich der Deutsche Bundestag intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Neben dem von Gesundheitsminister Spahn und einigen Abgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur "Widerspruchslösung", der - kurz gefasst - jeden Bürger zum Organspender macht, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat, gibt es noch einen zweiten, überfraktionellen Entwurf, "pro einer verbesserten Zustimmungslösung", an dem ich selbst auch aktiv mitgewirkt habe.

Gemeinsam mit Parlamentariern aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linken habe ich diesen Gesetzentwurf entwickelt, der die „Entscheidungslösung“ in der Organspende nachhaltig stärken soll. Dieser Gesetzentwurf wurde Anfang Mai in der Bundespressekonferenz präsentiert. Mehr zu dem Gesetzentwurf finden Sie inzwischen auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Unser Ziel ist es: Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung stärken, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Denn die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element menschlicher Würde. Für mich ist die Organspende ein Akt gelebter Solidarität. Jedem Menschen, der sich für eine Spende entscheidet, gebührt Dank. Dies habe ich so auch in meiner Rede im Deutschen Bundestag zur Organspende gesagt, die Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages nachhören können.

Um unseren Gesetzentwurf auch von Experten bewerten zu lassen, fand vor zwei Wochen ein Fachgespräch zu dem vorliegenden Entwurf statt. Als Experten waren Dr. Domínguez-Gil, Chefin der staatlichen Transplantations-Organisation in Spanien, Prof. Kunzendorf vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Frau Jestaedt, stellvertretende Leiterin beim Kommissariat der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin, Prof. Lang von der Universität Greifswald und Prof. Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, geladen. Bei dieser Diskussion wurde deutlich: Wir müssen das Vertrauen in die Organspende steigern und die Strukturen weiter verbessern. Eine Widerspruchsregelung, das zeigt auch das Beispiel aus Spanien, greift zutiefst in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ein und wird die Spendenzahlen nicht wesentlich erhöhen. Unser überfraktioneller Gesetzentwurf ist zudem zweifelsfrei verfassungskonform, setzt auf eine bessere Aufklärung, Beratung und Registrierung bei Beibehaltung der Zustimmungslösung.

Lassen Sie mich aber noch einmal grundsätzlich sagen: Es gibt zu wenig Organspender in Deutschland, auch wenn die Zahl in jüngster Zeit wieder leicht gestiegen ist. Daran müssen wir etwas ändern - durch eine klare Entscheidung im Online-Register und verbindliche, wiederkehrende Befragungen.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte