Frage an Heribert Hirte von Elmar S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Hirte,
zunächst interessiert mich, wie hoch die Pensionszahlungen an Beamte sind im Verhältnis zu den Sozialausgaben, die zur Zeit veröffentlich werden. Warum werden diese Pensionslasten nicht sauber zurückgestellt, wie es in der freien Wirtschaft verlangt wird, und belasten so keine zukünftigen Generationen ?
Wie stehen Sie zum Auftreten der Politik gegenüber den Produzenten der Diesel PKW ?
Wie stellen Sie sich ein Erreichen der Klimaziele vor, wenn dies auf Grundlage von marktwirtschaftlichen ( ? ) Instrumenten erfolgen soll? So formuliert im Wahlprogramm der CDU.
Über eine Antwort freue ich mich!
Viele liebe Grüße!
E. S.
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen - wobei ich leider bei Ihrer ersten Frage nach dem Verhältnis zwischen den Pensionszahlungen an Beamte zu den veröffentlichten Sozialausgaben nicht erkennen kann, wonach genau Sie sich erkundigen.
In Bezug auf die von Ihnen erwähnten Rückstellungen ist nur zu sagen, dass dies zum einen der Kameralistik, also der reinen Betrachtung der Zu- und Abflüsse im Bundeshaushaltsrecht geschuldet ist - und zum anderen schon viele Bundesländer zusätzlich schon nach Doppik veröffentlichen und somit Rückstellungen bilden. Allerdings, und das muss man ganz klar sagen, sind Rückstellungen reine buchhalterische Maßnahmen. So sorgen Rückstellungen gerade nicht dafür, dass zukünftige Generationen nicht belastet würden (dafür könnten, wenn überhaupt, Rücklagen dienen, die dann aber nicht mehr für Dinge wie Schulförderung oder anderes zur Verfügung stünden - außer über ausgelagerte "Schattenhaushalte" wie Investitionsgesellschaften, bei denen das Geld dann geparkt würde). Auch in der Privatwirtschaft werden Unternehmen erst durch den tatsächlichen Mittelabfluss "wirklich" belastet und nicht schon mit der Bildung von Rückstellungen.
Weiterhin sprechen Sie das Thema Diesel und Autohersteller an: Als Nicht-Techniker (sondern Juraprofessor) möchte ich mich zunächst bei diesem Thema sehr zurückhalten, solange die Fakten nicht vollständig aufgearbeitet sind. Spekulationen und Vorverurteilungen helfen niemandem.
Sollten Grenzwerte nicht eingehalten worden sein, hat dies für mich zwei Dimensionen:
Zum einen den Rechtsbruch - hier müssen wir schauen, wie man sinnvoll in Zukunft "Compliance" erreichen kann. Dies könnten, und das sage ich ganz deutlich, möglicherweise auch Grenzwerte sein, die von der Industrie realistisch zu erreichen sind. Es hilft nämlich nichts, wenn Politik etwas fordert, was nicht erreichbar ist - oder so teuer ist, dass es sich unsere Bürger nicht mehr leisten können und damit faktisch einem Produktverbot gleichkommt. Umweltschutz ist immer auch eine Abwägung im Verhältnis zu anderen Gütern - sonst müssten wir ausnahmslos alle PKW, Flugzeuge etc. verbieten... Wettbewerbsrechtlich müssen wir dabei natürlich schauen, dass wir nicht die Unternehmen, die doch compliant waren (wohl BMW) nicht dadurch schädigen, dass wir es den anderen leichter machen...
Auf der anderen Seite steht für mich die zivilrechtliche Dimension: Sollten Käufer durch die Nicht-Einhaltung finanziell geschädigt worden sein (also z.B. durch einen höheren Verbrauch), dann muss dies von den Unternehmen entschädigt werden. Hier trete ich für ein neues Musterfeststellungs-Verfahren ein, durch das sog. Massenkläger leichter und günstiger zu ihrer Entschädigung kommen.
Und zum Erreichen der Klimaziele durch marktwirtschaftliche Mechanismen: Energiesteuern und Emissionshandel halte ich z.B. für zwei sehr gute Steuerungsinstrumente, die man entsprechend weiterentwickeln muss.
Ich hoffe, Ihnen meine Positionen verdeutlicht zu haben, und wünsche Ihnen einen gesegneten Sonntag!
Ihr Heribert Hirte