Frage an Heribert Hirte von Stefan D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Hirte,
leider blieb meine Glyphosatanfrage ihrerseits unbeantwortet...... siehe unten. nun hat der deutsche Ärztetag zu einem verbot von glyphosat geraten. warum stimmen sie weiter für eine verlängerung der genehmigung von glyphosat? bitte erklären sie das uns wählern!
Sehr geehrter Herr Hirte,
ihre Ablehnung des Glyphosatverbotes ist mir vollkommen unverständlich. Woher beziehen sie ihre Fachinformationen? Zunächst gilt gesetzlich das Vorsorgeprinzip (bis TTIP durchkommt). Daran sollten auch sie sich halten. Die weltgrösste Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO hat Glyphosat problematisiert, dadurch sollte das Vorsorgeprinzip unseres Landes in Kraft treten. Das BfR ist in starker Erklärungsnot, hat es zur Beurteilung nur industrieeigene Studien und Leserbriefe derselben bewertet....... Und dann setzen sie als Laie die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel? Bitte erklären sie mir ihr Verhalten.
Gruss
Dietsche
Sehr geehrter Herr Dietsche,
herzlichen Dank für Ihre Nachfrage - und haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage, die wie Ihnen sicher bekannt ist, nicht in mein Themen- und Fachgebiet fällt, aus Gründen des Arbeitsanfalls in diesen Bereichen bisher nicht beantworten konnte.
Besonders als Vater zweier Kinder und als praktizierender Katholik ist mir der Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt sehr wichtig. Insbesondere ist es mir ein Anliegen, dass in diesen Bereichen keine Risiken eingegangen werden, die außer Verhältnis zu dem sonstigen Nutzen der Maßnahme stehen. Das heißt dabei auch für mich, gegen Maßnahmen einzutreten, deren Schadenseintritt, möge die Wahrscheinlichkeit noch so gering sein, zu nicht kontrollierbaren Folgen führt.
Nach meinem Dafürhalten - als Rechtswissenschaftler kann ich mich stets nur auf Experten innerhalb und außerhalb des Bundestages verlassen - ist aber das Thema Glyphosat keiner dieser Fälle. Es ist richtig, dass die Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO Glyphosat als “probably carcinogenic to humans” einstuft. In die gleiche Kategorie sind aber auch Mate-Tee, Schichtarbeit, Arbeit in Friseurgeschäften und rotes Fleisch eingestuft. Nach meinem Wissen hat sich jedoch keine deutsche Bewertungsbehörde für ein Verbot von Glyphosat ausgesprochen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Julius-Kühn-Institut, das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und auch das Umweltbundesamt haben die Zulassungsverlängerung für Glyphosat vielmehr als vertretbar bewertet. Dem ist auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gefolgt, ebenso wie die Bewertungsbehörden der übrigen 28 Mitgliedstaaten.
Für weitere inhaltliche Fragen darf ich Sie an meine Kollegen Katharina Landgraf, Obfrau der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und den zuständigen Berichterstatter Hermann Färber verweisen, die mich auch in der Diskussion in der Fraktionssitzung von der relativen Ungefährlichkeit von Glyphosat überzeugen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Hirte