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Heribert Hirte
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Frage von Jörg M. •

Frage an Heribert Hirte von Jörg M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Hirte,

namenhafte Juristen, so die ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Dr. Udo Di Fabio, Dr. Han-Jürgen Papier (ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der ehemalige Präsendet des Verfassungsgerichtshofs Dr. Michael Bertrams sowie zahlreiche Staatsrechtler (u.a. Prof. Dr. Isensee) haben die Grenzöffnung ohne Beteiligung des Parlaments als Akt "der Selbstermächtigigung" der Kanzlerin und als "Historischen Rechtsbruch" bezeichnet.
Hat die Bundesregierung vor der betreffenden Entscheidung ein Rechtsgutachten durch den juristischen Dienst des Bundestages angefordert ?
Erfolgte überhaupt eine juristische Prüfung dieser Entscheidung?

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Merkens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Merkens,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Sie vielleicht schon feststellen konnten, habe ich mich zu genau zu dem von Ihnen erwähnten Thema, nämlich der Rolle des Bundesverfassungsgerichts in der Asylpolitik, in einem Gastkommentar in der FAZ am 19. Januar 2016 geäußert. Sie können dort nachlesen, welches Grundproblem ich hier sehe:

So gibt uns unsere Verfassung, interpretiert durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, einen sehr engen Rahmen bei der Reaktion auf die Flüchtlingskrise vor. Diesem Rahmen versuchen wir als Parlamentarier - und auch unsere Regierung - natürlich gerecht zu werden. Wenn dann aber einzelne (ehemalige!) Verfassungsrichter an anderer Stelle die Beachtung des Rechts einfordern, machen sie sich selbst zu einer (Ersatz-) Regierung, die allerdings nicht in gleicher Weise wie das Parlament demokratisch legitimiert ist. Somit stellt sich gerade bei Aussagen von aktiven Verfassungsrichtern die Frage: Ist das vielleicht ein Verfassungsbruch? Ich bitte Sie diese Frage ebenso zu erörtern. Den gesamten Gastkommentar finden hier außerdem unter diesem Link: http://www.heribert-hirte.de/presse/in-der-presse/gastbeitraege/421-fesseln-aus-karlsruhe

Leider kann ich Ihre letzten beiden Fragen bezüglich der Anfrage der Bundesregierung von Rechtsgutachten durch den juristischen Dienst des Bundestages und der juristischen Prüfung nicht sicher beantworten. Einerseits bin ich selbst kein Teil der Bundesregierung, sondern Mitglied des Deutschen Bundestag; andererseits darf die Bundesregierung meines Wissens nach auch nicht auf die Ressourcen des Bundestages zugreifen. Seien Sie aber sicher, dass sich in der den Bundesministerien, allen voran dem Bundeskanzleramt, dem Bundesinnenministerium und dem Justizministerium viele sehr gute Juristen auch mit Fragen des Verfassungsrechts beschäftigen. Aus eigener Erfahrung bin ich mir sicher, dass selbstverständlich deren Rat bei sämtlichen Entscheidungen eingeholt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte