Frage an Heribert Hirte von Martin B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Prof.Dr. Hirte,
ich schreibe Ihnen als Geschäftsführer der gemeinnützigen Filmhaus Köln gGmbH und als Vertreter der Medien- und Werbewirtschaft in der IHK zu Köln, denn ich blicke mit großer Sorge auf den aktuellen Entwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Neuregelung des Telemediengesetzes.
Dieser Entwurf hält an der unsäglichen sog. "Störerhaftung" fest, die im internationalen Vergleich einen gigantischen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Digital- und Medienwirtschaft darstellt, und würde, wenn das denn so verabschiedet würde, die Verbreitung digitaler Netzwerke in Deutschland und auch in Köln vor großen Herausforderungen stellen. Zur ausführlichen Begründung verweise ich auf eine Stellungnahme des Förderverein Freie Netzwerke e.V., der in sechs konkreten Punkten unter folgendem Link festgehalten hat, warum diese Gesetzesänderung weder wünschenswert noch überhaupt umsetzbar ist, warum er die aktuelle Situation eher verschlechtert als verbessert und warum er zu unsäglichen Kosten für Wirtschaft und auch Verwaltung führen wird: http://freifunk.net//stellungnahme-tmg-e
Wie stehen Sie zum Entwurf zur Neuregelung des Telemediengesetzes? Sind Sie für oder gegen mehr frei verfügbare WLAN-Zugangspunkte in Deutschland und speziell in Köln? Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass a) der Entwurf so nicht beschlossen und b) die Störerhaftung in Deutschland endlich abgeschafft wird? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie oben verlinkte Stellungnahme bei der weiteren Arbeit an dem Gesetz beziehungsweise in Gesprächen mit den Parteifreunden berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Blankemeyer
Geschäftsführer
Filmhaus Köln gGmbH
Sehr geehrter Herr Blankemeyer,
nach langjähriger Diskussion zwischen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, ebenso wie mit Interessengruppen (wie der Einbezug der Argumente des Fördervereins Freie Netzwerke e.V.), wurde das Telemediengesetz am 30. Juni 2017 endlich beschlossen. Es ist Ergebnis einer enormen Debatte unter Einbezug einer Vielzahl von Interessen und Meinungen. Doch nun ist der Weg frei für mehr öffentliches WLAN in Deutschland. Die Störerhaftung wurde abgeschafft und fördert somit die Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots.
Das Ziel der Novellierung des Telemediengesetzes war es schließlich, den Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter zu regeln: Betreiber von Internetzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) können ihre Dienste künftig Dritten anbieten, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Auch sollen WLAN-Betreiber von Behörden nicht verpflichtet werden können, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN nicht mehr anzubieten oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Dies sei aber auf freiwilliger Basis weiter möglich. Wir gehen daher davon aus, dass öffentliches WLAN durch die Gesetzesänderung häufiger angeboten werden wird. Dies liegt im Interesse von Verbrauchern und Unternehmen. Zusätzlich wurde aber berücksichtigt, dass auch Kommunen in ihren Schulen, Bürgerämtern oder Bibliotheken öffentliches WLAN anbieten wollen.
Ein gut ausgebautes WLAN-Netz ist ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur und Grundlage vieler Geschäftsmodelle und Innovationen. Das Telemediengesetz schafft daher eine gute Grundlage für die Ziele der CDU-Bundestagsfraktion für die kommende Wahlperiode, insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung, ob als zukünftiger Wirtschaftsmotor, der Schaffung von neuen und zukunftssicheren Arbeitsplätzen oder in der Schaffung moderner Verkehrssysteme und Bürgerportalen. Die Möglichkeiten sind unendlich und Deutschland kann davon zukünftig enorm profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Hirte