Frage an Heribert Hirte von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Prof. Hirte,
als Mitglied im Ausschuß Recht und Verbraucherschutz sowie Finanzen möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein versorgungsrechtliches Problem lenken: Die Anwendung des Versorgungsausgleich bei Soldaten und Beamten, die auf Grund einer besonderen Altersgrenze zur Ruhe gesetzt werden. Im Kern ist diese Personengruppe dadurch benachteiligt, dass sie im Vergleich zu anderen Berufsgruppen besonders früh pensioniert wird und durch den dann anzuwendenden Berechnungschlüssel einen bis zu 15% höheren Abzug in den Ruhestandsbezügen hinnehmen muss.
Ferner müssen der Abzug auch noch über einen längeren Zeitraum als "Normalrentenbezieher" hingenommen werden. Eine recht einfache Darstellung des Problems findet sich hier: http://www.versorgungsausgleich-soldaten.de/versorgungsausgleich-verstehen.html
So kommen Beträge von 50.000 bis über 100.000 EUR zusammen, die nicht dem geschiedenen Ehepartner zukommen sondern ganz einfach ohne Zweckbindung in der Staatskasse verbleiben. Der EP 14 erwirtschaftete so 2008 den stolzen Betrag von 12 Mio EUR (Einbehaltene Abzüge 45 Mio EUR, ausgezahlte Beträge 33 Mio EUR). Áktuelle Zahlen werden nicht veröffentlicht. Auf Grund der steigenden Scheidungsraten bei Berufssoldaten dürften die Einnahmen noch höher ausfallen. Berufsvertretungen und der Wehrbeauftragte des Bundestages fordern seit Jahren Abhilfe
Bisherige Vorstöße in der Sache scheiterten jedoch regelmäßig am Haushalts- und Finanzwesen. Die aktuelle Handhabung führt nicht selten dazu, dass ehemalige Angehörige des mittleren Dienstes zu Sozialfällen werden, mindestens jedoch aber keine Unterhaltungszahlungen für volljährige Kinder in der Ausbildung zahlen können. Ist es gerecht, das Versorgungsausgleichsystem zur Füllung der Staatskassen und auf dem Rücken der betroffenen Familien anzuwenden?
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei dem von Ihnen angesprochenen Thema handelt es sich um eine sehr komplexe Materie, mit der ich auch in meinem bisherigen Berufsleben als Universitätsprofessor für Handels- und Gesellschaftsrecht nicht in Berührung gekommen bin.
Nach längerer Recherche, die ich durch eine Praktikantin habe durchführen lassen, hat sich herausgestellt, dass eine seriöse Einarbeitung in dieses Spezialgebiet einen großen Zeitaufwand bedeutet hätte. Haben Sie deshalb bitte Verständnis, dass ich Ihr Anliegen an meinen Kollegen im Verteidigungsausschuss weitergeleitet habe. Seien Sie versichert, dass man dort Ihr Anliegen in der fortwährenden Diskussion über die angemessene Versorgung von (ehemaligen) Soldaten berücksichtigen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Hirte