Frage an Heribert Hirte von Nick A. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Warum haben Sie gegen den Antrag gestimmt, welcher zum Ziel hatte die Zulassung der Genmaislinie 1507 im EU-Ministerrat abzulehnen.
In der Bevölkerung gibt eine klare Mehrheit die gegen Gentechnik im Essen ist.
Gab es eine Parteiinterne Vorgabe?
Oder sehen Sie die Gentechnik als Fortschrittlich an?
Zu Ihrer Antwort auf das Transatlantische Freihandelsabkommen habe ich noch ein paar Anmerkungen:
Sie zitieren die optimalen Ergebnisse der Studien.
Jedoch würde sich das jährliche BIP der Eurozone von derzeit 12.900 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 im schlechtesten Fall um 24 Milliarden Euro erhöhen. Im besten Fall, die von Ihnen erwähnten, 119 Milliarden Euro Zuwachs.
Des Weiteren ist zu beachten dass für das Erreichen der Zahlen mindestens 10 Jahre Zeit angesetzt wurden.
Halten Sie das Abkommen auch mit den schlechteren Ergebnissen für Sinnvoll?
Was halten Sie von Schiedsgerichten, welche natürlich auch international agierende deutsche Firmen nutzen, sehen Sie diese als nützlich an?
Sehr geehrter Herr Aumann,
verzeihen Sie zunächst die späte Antwort - Ihre Frage ist leider im Trubel der inhaltlichen Arbeit in Berlin untergegangen. Falls ich das nächste Mal nicht zeitnah antworten sollte, schreiben Sie mir doch bitte eine E-Mail an heribert.hirte@bundestag.de oder rufen mein Berliner Büro unter 030 227-77830 an.
Doch nun zum Thema Gen-Mais:
In der Sache sehe ich die Bedenken vieler Bürger - muss Ihnen aber auch mitteilen, dass ich diese nicht teile. Vielmehr bin ich nicht von den Risiken des einzuführenden Gen-Maises überzeugt und vertraue insofern dem Ergebnis des Studien der Europäischen Union. Somit ist Ihr Hinweis auf Meinungsumfrage nur begrenzt hilfreich - ähnliche Ablehnungsraten werden Sie sicher auch erhalten, falls Sie Umfragen zur Erhebung von Steuern durchführen würden ...
Ansonsten verweise ich Sie gerne auf Art. 38 GG, der von einem freien Mandat spricht. Seien Sie sicher, dass ich bei allem Fraktionszwang, der für eine ordentliche Regierungsführung nötig ist, niemals gegen meine ureigene Überzeugung entscheiden werde.
Auch das TTIP sehe ich grundsätzlich positiv. Natürlich wird das TTIP uns nicht ein Wirtschaftswunder wie in der 50er und 60er Jahren in Deutschland bringen. Aber nichtsdestotrotz wissen wir doch als Europäer nur zu gut: Freihandel und gemeinsame Standards schaffen Arbeitsplätze und Wohlstand, denn durch gemeinsame Standards entfallen zusätzliche Kosten, z.B. für Doppel-Entwicklungen! Auch müssten Unternehmen nicht mehr teure Rechtsanwälte beauftragen, um sich in der anderen Rechtsordnung z.B. in Bezug auf Patente, etc. beraten zu lassen.
Zudem ist auch hier die psychologische Teil nicht zu vernachlässigen, denn gemeinsame Standards führen immer auch zu einem Zusammengehörigkeitsgefühl; denken Sie nur an den Euro oder den gemeinsamen Eurostecker in den (meisten) EU-Staaten. Außerdem bietet das TTIP der EU und den USA die Chance, die globalen Standards in vielen Bereichen zu bestimmen, z.B. bei Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz. Angesichts aufstrebender Wirtschaftsmächte wie China, Indien oder Russland – wo die Standards zum Nachteil von Mensch und Umwelt oft deutlich geringer ausfallen – können wir so unsere hohen Standards verteidigen. Somit gilt: Ein Handelsabkommen bedeutet nicht, dass europäische Standards aufgeweicht werden müssen. Zudem sind viele Bereiche, die zurzeit in der Kritik sind (z.B. die Buchpreisbindung und Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen wie Wasserwerke), gar nicht Teil des offiziellen Mandats.
Weiterhin fragen Sie nach Schiedsgerichten. Hier gibt es für mich kein pauschales gut oder schlecht. Grundsätzlich muss man feststellen, dass Schiedsgerichte handfeste Vorteile bieten, insbesondere, wenn das Verfahren sonst vor Gerichte eines Landes ginge, die nicht so effizient arbeiten wie deutsche. So werden als Schiedsrichter Spezialisten genau für den entsprechenden Fall ausgewählt. Diese sind auf Ihrem Gebiet dann wesentlich kompetenter als z.B. auch deutsche Richter, die eine Vielzahl von unterschiedlichsten Fachgebieten abdecken müssen. Schiedsrichter, die für solche Verfahren im Rahmen des TTIP in Frage kommen, sind z.B. angesehene Professoren oder sehr erfahrene Anwälte, die in der Regel alle einen Ruf zu verlieren haben und die in ihrer Gesamtheit (!) auch unabhängig von den beteiligten Parteien sind.
Trotz meiner positiven Grundeinstellung glaube ich aber nicht, dass man den Verhandlungen freien Lauf lassen sollte – vielmehr ist hier eine kritische Begleitung auch durch den Bundestag (im Rahmen seiner allerdings sehr begrenzten Möglichkeiten, denn federführend verhandelt dies die Europäische Kommission) nötig! Als zuständiger Berichterstatter im Europaausschuss werde ich dies auch mit Nachdruck tun!
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Falls Sie weitere Fragen zum TTIP haben, können Sie auch gerne mit mir oder der in meinem Büro für das TTIP zuständigen Mitarbeiterin telefonieren. Rufen Sie einfach unter 030-227-77830 an (aber bitte erst nach Ostern, da meine Mitarbeiterin im verdienten Osterurlaub ist).
Ihr Heribert Hirte