Frage an Heribert Hirte von Henrik W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hirte,
erläutern Sie mir bitte kurz Ihre Position gegenüber dem Bedingungslosen Grundeinkommen, das seit einigen Jahren in der deutschen Öffentlichkeit – und auch in den im Bundestag vertretenen Parteien – diskutiert wird (auf der Website Ihrer Partei bin ich dazu leider nicht fündig geworden).
Die Piratenpartei z.B. möchte das Thema innerhalb einer dafür eingerichteten Enquete-Kommission behandeln und über die dort ausgearbeiteten Konzepte Deutschlands Bürger via Volksabstimmung abstimmen lassen (siehe auch die derzeit erfolgreiche Schweizer Volksinitiative »Für ein bedingungsloses Grundeinkommen«).
Was ist Ihre Meinung dazu?
PS: Auf der Website www.grundeinkommen-ist-waehlbar.de können sich auch Direktkandidaten Ihrer Partei eintragen.
Mit freundlichen Grüßen
Henrik Wittenberg
Kölner Initiative Grundeinkommen e.V.
Sehr geehrter Herr Wittenberg,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Das bedingungslose Grundeinkommen - oder weniger euphemistisch - die bedingungslose pauschalierte Grundsicherung lehne ich aus verschiedenen Gründen ab.
So geht meiner Ansicht nach dadurch der Anreiz, gerade für geringer Qualifizierte, verloren, sich aktiv ein Einkommen zu erarbeiten. Dies überwiegt für mich dabei auch die Freiheit der Berufs- und Zeitgestaltung, die der Einzelne durch diese pauschalierte, bedingungslose Grundsicherung erhält - letztlich aber natürlich eine Abwägungsfrage, die jeder für sich selbst beantworten muss. Vielmehr bin ich dafür, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass auch und gerade Niedrigqualifizierte einen auskömmlichen Job in Ihrem Wunschberuf finden bzw. entsprechend weitergebildet werden.
Allerdings sprechen für mich auch soziale Erwägungen gegen eine bedingungslose pauschalierte Grundsicherung; denn diese soll - so mein Verständnis - sämtliche bisherigen (auch bedarfsangepassten) Sozialleistungen ersetzen. Dabei werden aber gerade auch Leistungsempfänger betroffen sein, die heute aus welchen Gründen auch immer höhere Leistungen empfangen - und so nicht mehr bedarfsgerecht versorgt würden. Würde man diesen dann noch einen Sonderbedarf zusprechen (wie ich finde notwendigerweise) - dann würde aber gerade die mit der Pauschalisierung angestrebte Verwaltungsvereinfachung verloren gehen.
Mit besten Grüßen
Heribert Hirte