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Herbert Winter
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Frage von Matthias L. •

Frage an Herbert Winter von Matthias L. bezüglich Recht

Sehr geerhter Herr Winter,
es geht mir um die Vorlage des Kombigesetz für den Strafvollzug, die Jugendstrafe und die Verwahrung.
Diese drei im Kern völlig unterschiedlichen Bereiche sind hier in einem Paket verpackt. Unterschiedlich weil Sie für unterschiedliche Personenkreise und Anstalten gelten.
Bei all den Paragrafen ist es mir selbst als gebildeten Bürger , auf Anhieb nicht erkennbar, welcher Teil der Gesetze für den Jugendstrafvollzug GILT!? Schon im Inhaltsverzeichnis ist eine Unterscheidung nicht möglich! Grundsätzlich hat ein Gesetz so verständlich abgefasst zu sein, das es auch für die Gefangenen und deren Angehörige lesbar und v e r s t ä n d l i c h abgefasst ist.
Für den Jugendstrafvollzug erreicht das Kombigesetz dieses Ziel so nicht.!.
Es wird für die Betroffenen noch erschwert, indem es in der Tat eine Reihe von Querverweisen hat (beispielsweise Thema Datenschutz in Abschnitt 5 . Da wird deutlich, wie über Querverweise ein Gesetzeskonstrukt gebildet wird). +++ Für die Bediensteten wird es notwendig, ein Großteil Ihrer Zeit in Anspruch zu nehmen um diese Gesetztestechnik durch Schulung in der Ausbildung vermittelt zu bekommen.
-Apropos Ausbildung :
wie steht es überhaupt mit der Ausbildung der Bediensten? Gerade im Jugendstrafvollzug ist eine Ausbildung in P ä d a g o g i k nötig, schon für die Erziehungsarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Latteyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Latteyer,

vielen Dank für Ihre Frage zum Entwurf des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes.

Inhaltlich haben Sie Ihre Frage auch der rechtspolitischen Sprecherin der CDU - Bürgerschaftsfraktion Frau Rechtsanwältin Viviane Spethmann gestellt. Auf die Ihnen bereits am 25.09.2007 und 12.10.2007 gegebenen Antworten von Seiten meiner Abgeordnetenkollegin erlaube ich mir zu verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Winter MdHB