Frage an Herbert Winter von Matthias L. bezüglich Recht
Sehr geerhter Herr Winter,
Es geht mir als MItglied im Hamburger Fürsorgevereins um die aktuelle Novellierung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetz.
Leider sind bei der Gesetzvorlage weder Sachverständige noch Experten (Fürsogeverein) angehört worden.
Eine solche einseitige Vorlage verstößt gegen die Demokratie, wonach die Beteiligten mit in die Entscheidung einzubeziehen sind.
Ich frage Sie daher sehr geerhter Herr Winter, ob Sie eine solche Gesetzesvorlage ernsthaft ohne Anhörung von Experten und Sachverständigen im Rechtsausschuß passieren lassen ?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Latteyer
Sehr geehrter Herr Latteyer,
bereits an der Erarbeitung des Gesetzentwurf des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zum Hamburgischen Strafvollzugsgesetz waren eine Reihe von Verbänden und Institutionen, die mit der Arbeit des Strafvollzuges in Verbindung stehen, beteiligt.
So erhielten z.B. der Weiße Ring, der Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter, Berufsverbände der Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Kirchen, die Regionalgruppe Nord der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe, DGB und DBB, die Agentur für Arbeit, das Forum Hamburger Straffälligenhilfe, sowie die Freien Wohlfahrtsverbände, wie ASB, AWO, Caritas, DRK und das Diakonische Werk den Gesetzentwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt.
Auf die unterschiedlich - nach Interessen und Standpunkten der Institutionen differierenden - Stellungnahmen hin wurde der Gesetzentwurf an verschieden Stellen geändert.
Dieser Entwurf des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes wurde von Seiten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg der Hamburgischen Bürgerschaft vorgelegt.
Der in der Sache zuständige Rechtsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich in der Sitzung am 28. Juni 2007 darauf verständigt, eine Expertenanhörung zum Hamburgischen Strafvollzugsgesetz durchzuführen.
Die im Rahmen der Expertenanhörung des Rechtsausschusse zu hörenden Sachverständigen werden von den Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft benannt werden.
Somit sind bereits bei der Erarbeitung dieser Gesetzesvorlage Sachverständige und Experten beteiligt gewesen und es werden im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung der Hamburgischen Bürgerschaft weitere sachverständige Experten beteiligt sein.
Ob Sie, Herr Latteyer, oder ein Vereinsmitglied des Hamburger Fürsorgevereins als Sachverständiger von einer der drei Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft benannt werden, vermag ich nicht einzuschätzen.
Ich hoffe mit diesen Informationen Ihre Sorge, es handele sich bei der Senatsvorlage des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes um eine " einseitige Vorlage " und dass das Gesetzgebungsverfahren in der Hamburgischen Bürgerschaft im vorliegenden Fall " gegen die Demokratie verstoße ", ausgeräumt zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Herbert Winter MdHB