Frage an Herbert Goldmann von Frank S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Herbert Goldmann,
Am 18.06.2013 steht das Besoldungsanpassungesetz, besser bekannt als Beamtendiskriminierungsgesetz, im Ausschuss Personal zur Debatte. Der von der Landesregierung beauftragte Gutachter, Prof. Battis, kommt zu dem Schluss, dass es eindeutig verfassungswidrig ist, nachzulesen auf landtag.nrw.de. Meine Fragen an Sie dazu:
1. Wie stehen Sie persönlich zu dieser offensichtlichen Ungerechtigkeit, nur einen Teil einer Berufsgruppe bluten zu lassen, zu der Sie ja früher ebenfalls gehörten?
2. Wäre das auch so, wenn Beamte streiken dürften oder wird der Weg der geringsten Widerstandes gewählt.
3. Werden Sie dem Gesetz trotz der offenkundigen Verfassungswidrigkeit zustimmen, getreu dem Motto "anch drei verfassungswidrigen Haushalten in Folge ist das auch schon egal" oder nicht?
Ich hoffe, Sie trauen sich zu antworten und bin sehr gespannt!
Mit freundlichen Grüßen aus Iserlohn
Frank Schwanbeck
Sehr geehrter Herr Schwanbeck, lieber Frank (bin mir ziemlich sicher, dass wir eine gemeinsame Fußballvergangenheit haben),
natürlich habe ich das Gutachten von Prof. Battis aufmerksam gelesen. Ich finde es ist in sich schlüssig und nachvollziehbar aufgebaut und spiegelt insbesondere auch die von den Gewerkschaften vertretene Rechtsauffassung wider.
Als langjähriger Vorsitzender einer Gewerkschaft im öffentlichen Dienst ist mir die Benachteiligung insbesondere der Beamten seit Anfang der 80er Jahre mehr als bewusst; die anhaltende Ungleichbehandlung bei den Arbeitszeitregelungen und beim Weihnachtsgeld ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
Die Haushaltslage des Landes ist katastrophal. Trotz aller Sparbemühungen - auch bei den Beamten - wird die Neuverschuldung um weitere 3,4 Mrd. Euro ansteigen. Jetzt kommen für NRW weitere Belastungen von über 600 Mio. Euro als Landesanteil für die Flutopfer dazu.
Ob die Beschlusslage der rot-grünen Landesregierung einer rechtlichen Überprüfung standhält, bleibt abzuwarten. So sehr ich mir für die betroffenen Beamtinnen und Beamten einen adäquaten Besoldungszusatz für die Jahre 2013 und 2014 wünsche, umtreiben mich große Sorgen in welchen Bereichen - bei einer positiven Entscheidung aus Sicht der Klageführer - auf Landesebene nicht nur die betreffenden 730 Mio. Euro eingespart werden müssten. Leider haben die öffentlichen Gewerkschaften auch diesbezüglich keine konkreten Vorschläge unterbreiten können.
Zur zweiten Frage zum Streikrecht von Beamtinnen und Beamten kann ich nicht beantworten, ob bei den Entscheidungsträgern die angesprochene Überlegung eine wesentliche Rolle gespielt hat. In meiner Fraktion wurde dieses Argument in der Diskussion nicht besonders behandelt.
Ich werde das Mehrheitsvotum meiner Fraktion - trotz aller Bedenken in der Sache - mittragen. Dass mag Sie (Dich) irritieren, ich glaube aber, dass dieser Schritt auch Kritikern zumindest verständlich ist.
Mit den besten Grüßen aus Düsseldorf nach Iserlohn
Herbert Goldmann