Frage an Herbert Goldmann von Volker H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Goldmann,
als interkommunal arbeitendes Mitglied mehrerer Umweltverbände ist mir die Wasservogeljagd in NRW generell ein Dorn im Auge. Am Beispiel der Stadt Dortmund möchte ich aufzeigen, dass für diese Form der Jagdausübung keinerlei Veranlassung besteht.
1. Nordrhein-Westfalen ist kein Eiweiß-Mangelgebiet. Es besteht keine Notwendigkeit, Wasservögel
als zusätzliche Eiweißquelle zu nutzen.
2. Die Jagd aus Wasservögel wird oft mit Schrot-Munition ausgeführt. Recherchen haben ergeben,
dass diese Munition nicht nur umwelttoxisches Blei, sondern auch Arsen in erheblichem Umfang
enthält.
3. Ornithologische Foren haben in den letzten 10 Jahren unzählige Beweise geliefert, dass nicht nur
seltene Wintergäste unter den Wasservögeln anzutreffen sind, sondern auch bedrohte Brutvögel
Seen, Teiche und Flüsse besiedeln. Nach wissenschaftlichen Quellen steht fest, dass selbst ruhig
sitzende Angler zu einem erheblichen Störeffekt führen. Ungleich stärker fällt der Einfluss der
Wasservogeljagd ins Gewicht.
4. Die Jagd auf Wasservögel beinhaltet die Jagdhundeausbildung am Geflügel und an natürlichen
Gewässern. Auch dies ist ein störender Eingriff.
Ich bitte Sie deshalb um die Prüfung der Möglichkeit das westfälische Jagdrecht wie folgt zu ändern: Wasservögel fallen in NRW ab sofort nicht mehr unter das jagdbare Wild, da Störungen und Umweltschäden, die sich aus der Wasservogeljagd ergeben nicht mit §44 BNatSchG und
Tierschutzgesetz vereinbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Heimel, Dortmund
Sehr geehrter Herr Heimel,
wir haben in unserem Koalitionsvertrag festgelegt, dass das Landesjagdgesetz in dieser Legislaturperiode überarbeitet wird. Dabei sollen ökologische und tierschutzrechtliche Aspekte eine wesentlich stärkere Rolle spielen als bisher.
Wir halten die Jagd grundsätzlich für sinnvoll, allerdings muss sie gut begründet sein. Begründet kann sie dann sein, wenn zum Beispiel das Wild anschließend verzehrt wird oder wenn ein ökologisches Gleichgewicht massiv durch eine Überpopulation einer Art gestört ist und die Jagd im Sinne eines Wildtiermanagements notwendig ist. In diesem Fall dient die Jagd dem Schutz anderer Arten und der Natur und wäre insofern ebenfalls gut begründet. Eine vor allem trophäenorientierte Jagd wird es vor diesem Hintergrund in NRW dagegen zukünftig nicht mehr geben können. Wir glauben im übrigen, dass eine solche Neuorientierung der Jagd selber dient und ihr auch eine neue Legitimation innerhalb unserer Gesellschaft gibt.
Der ökologische Aspekt der bleihaltigen Munition ist richtig beschrieben, deshalb streben wir auch ein Ende der Nutzung bleihaltiger Munition an.
Die Störung von Wild ist ein grundsätzliches Problem der Jagd. Da wir uns aber grundsätzlich dafür entscheiden, dass auch in Zukunft gejagt werden kann, können wir hier nur störungsminimierend eingreifen. Dazu werden wir die Jagdzeiten verändern und in Schutzgebiete eine Unterordnung der Jagd unter den Schutzzweck verlangen, wodurch sich dort zusätzliche Auflagen für die Jagd ergeben.
Erste konkrete Eckpunkte zur Jagdgesetznovelle erwarten wir zum Jahresende durch das Umweltministerium. Diese Eckpunkte werden dann zu weiteren öffentlichen Diskussionen führen und auch politisch und inhaltlich bewertet werden können. Ich bitte Sie bis dahin um entsprechende Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Goldmann