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Frage von Robert-Günther L. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Robert-Günther L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

da der Bundestag am 4.12.2008 über die gesetzlich vorgeschriebenen Quoten für Agrosprit debattiert, bitte ich Sie mir Ihre Haltung zu folgenden Forderungen der Organisation "Rettet den Regenwald e.V." mitzuteilen:

1.) Keine Zwangsbeimischung von Agrosprit,
2.) Keine Subventionierung oder Förderung von Agrosprit,
3.) Keine Förderung der Verfeuerung von Palm- und Sojaöl in
Blockheizkraftwerken über das EEG,
4.) Stopp sämtlicher Importe von Agrosprit wie Palm- und Sojaöl sowie
Ethanol aus Zuckerrohr.

Ich bitte Sie zu bedenken, dass Umweltorganisationen zu Folge, die Herstellung von Palm- und Sojaöl die Umwelt in den Anbaugebieten erheblich zerstört bzw. die dort lebenden Naturvölker ihrer Lebensgrundlage oftmals beraubt werden.

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Robert-Günther Lang

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lang,

vielen Dank, dass Sie sich am 2. Dezember 2008 auf Abgeordnetenwatch nach meiner Haltung zu einigen Forderungen der Organisation „Rettet den Regenwald e.V.“ erkundigen.

Als Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung soll der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen stärker auf die Minderung von Treibhausgasen ausgerichtet werden. Hierzu hat die Bundesregierung unter anderem den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen dem Parlament vorgelegt.

Mit diesem Gesetz soll die ursprünglich vorgesehene jährliche Erhöhung der Mindestbeimischung von Öko-Sprit zum fossilen Diesel- und Benzinkraftstoff rückgängig gemacht werden. Die Höhe der Beimischungsquoten soll im Jahre 2011 überprüft werden. Bei der derzeitigen Produktion von Biosprit wurde die Frage der nachhaltigen Erzeugung nicht ausreichend gewichtet. Daher ist der Ausbau der Biokraftstoffe der sogenannten zweiten Generation, deren Produktion klimaschonender ist, ab dem Jahr 2015 vorgesehen. Mit dem Gesetz sollen die neuen Biokraftstoffe auf die Kraftstoffquote angerechnet werden können. Dies aber nur, sofern bestimmte Anforderungen im Produktionsverfahren erfüllt sind, die eine günstige Klimabilanz gewährleisten. Biokraftstoffe der zweiten Generation haben eine deutlich bessere Klimabilanz als Biokraftstoffe der ersten Generation, stehen aber derzeit noch nicht in relevanten Mengen zur Verfügung.

Es gibt wichtige Gründe, warum der Ausbau der zunehmenden Verwendung von Biokraftstoffen langsamer als bisher geplant erfolgen soll. Erst wenn Nachhaltigkeitskriterien wirksam sind, ist sichergestellt, dass die Biomasse zur Verwendung als Kraftstoff nachhaltig erzeugt wurde. Zur Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen mit Nahrungs- und Futtermitteln wird durch eine Verschiebung der Quotenerhöhung Zeit gewonnen, um Biomasse aus anderen Quellen zu gewinnen. Für eine Übergangszeit ist die Beimischung von 10% Ethanol zu Kraftstoffen wegen der Motorenunverträglichkeit von Altfahrzeugen nicht möglich.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich klar zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Der verstärkte Einsatz von Biomasse darf allerdings nicht auf Kosten der Menschen und der Natur in den Anbaugebieten gehen. Dies gilt insbesondere für die Regionen, in denen Palm- und Sojaöl gewonnen wird. Aus diesem Grund werden die Nachhaltigkeitskriterien angepasst. Das soll dazu führen, dass in Zukunft nicht nachhaltig erzeugtes Palm- und Sojaöl auch nicht mehr verfeuert werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB