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Herbert Frankenhauser
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Frage von Thorsten J. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Thorsten J. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

interessiert habe ich Ihre ausführliche Antwort zu Ihrem Abstimmungsverhalten zum EU-Vertrag von Lissabon in Ihrem Beitrag vom 12.05. gelesen. Sie führen dort auf, dass mit der Zustimmung zu dem EU-Vertrag von Lissabon gegen unser Grundgesetz verstoßen wird. Nun stellt sich für mich als wählender Bürger die Frage, ob damit nicht die erfolgte Zustimmung zu dem Vertrag ungültig geworden ist ? Weiterhin stellt sich die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht hier schon tätig wurde oder ob Sie gedenken, das Bundesverfassungsgericht in dieser Angelegenheit anzurufen ? Wäre es unter dem Gesichtspunkt der Verfassungswidrigkeit nicht geboten, den EU-Vertrag von Lissabon durch eine Volksbefragung zu ratifizieren ?

Für Ihre Mühe danke ich Ihnen schon im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Thorsten Jungholt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Jungholt,

vielen Dank für Ihre Frage zum EU-Vertrag von Lissabon vom 7. August 2008 bei Abgeordnetenwatch.

In meinen vorherigen Antworten zu meinem Abstimmungsverhalten beim Lissabon-Vertrag habe ich deutlich gemacht, warum ich den Vertrag ablehne. Dies gilt auch nachdem die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages dem Vertrag zugestimmt hat.

Mein Bundestagskollege Dr. Peter Gauweiler, der ebenfalls gegen den Vertrag gestimmt hat, hat bereits vor einiger Zeit diesbezüglich Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Da wir beide den Vertrag für nicht Verfassungskonform halten, unterstütze ich seine Klage und warte auf die Entscheidung des Gerichts in dieser Angelegenheit.

Eine Volksbefragung zu diesem Thema, wie Sie sie vorgeschlagen haben, kann nicht durchgeführt werden, da das Grundgesetz Volksbefragungen auf Bundesebene nur zulässt, wenn über eine Neugliederung des Bundesgebietes abgestimmt werden soll (Art. 29 S. 2 GG). Eine parlamentarische Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes hin zu Volksbefragungen auch für andere Entscheidungen sehe ich derzeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB