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Frage von Jeannette T. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Jeannette T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frankenhauser,

der Nachrichten-Sender B-5-aktuell berichtete heute - Montag, 19. Mai 2008 - dass zahlreiche bayerische Bundestagsabgeordnete an den Flughäfen München und Nürnberg kostenlos ihr Auto in den Parkhäusern abstellen. Laut den Recherchen des BR beläuft sich der Gegenwert dieser kostenfreien Parkhausnutzung auf 4900,- Euro.

Laut der Münchner Abendzeitung sind derartige Zuwendungen von Unternehmen die sich in staatlicher Hand befinden - das gilt für den Münchner Airport ebenso wie für den Flughafen Nürnberg - nicht mit den "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags" vereinbar. Ich bin sehr froh, dass sich das Bundestagspräsidium diesen ungerechtfertigten Privilegien annimmt.

Immer wieder betonen Bundestagsabgeordnete, dass die steuerfreie Kostenpauschale u. a. notwendig ist, um den Kontakt zu den Wählern und Bürgern im Wahlkreis zu pflegen - so bin ich davon ausgegangen, dass die Parkgebühren an den Flughäfen mit dieser Kostenpauschale verrechnet werden. Da bin ich offensichtlich von falschen Vorraussetzungen ausgegangen.

Im Flughafenumland wundert man sich immer wieder, warum sich Abgeordnete nicht zum Thema Fluglärm, Kerosinbesteuerung oder Nachtflugregelung äussern - angesichts dieser Freiparkscheine wird diese Sprachlosigkeit verständlich.

Können Sie sich vorstellen, dass diese Praxis - in Anbetracht der derzeitigen Diskussion um die "Anpassung" der Abgeordneten-Diäten - geringe Zustimmung bei den Bürgern findet und ein derartiges Verhalten das Vertrauen in die Abgeordneten nicht unbedingt fördert?

Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt und verbleibe bis dahin

mit freundlichen Grüßen

Jeannette Treßelt

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Quelle: Abendzeitung - München

http://www.abendzeitung.de/muenchen/28568

"Freiparken für Politiker am Flughafen" - 19. Mai 2008

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Treßelt,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch vom 19. Mai 2008. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte, aber die von Ihnen angesprochene Thematik bedurfte einer intensiven rechtlichen Prüfung, die auch noch nicht abgeschlossen ist.

Die Rechtslage für die Ausstellung der von Ihnen angesprochenen Parkkarten für Mitglieder des Deutschen Bundestages ist nicht eindeutig. Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes billigt nämlich den Abgeordneten die freie Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel zu. Die Verfassung sah in dieser unentgeltlichen Benutzung eine besondere Art der Amtsausstattung zur Erfüllung der den Abgeordneten obliegenden Aufgaben. Es ist umstritten, ob nicht auch die Parkmöglichkeit an Flughäfen als Annex ebenfalls von dieser Regelung erfasst sein soll.

Diese Problematik ist derzeit Bestandteil einer rechtlichen Prüfung. Über den Ausgang dieser Prüfung kann ich Ihnen leider nichts sagen, da ich mich nicht an Spekulationen diesbezüglich beteiligen möchte.

Abschließend kann ich Ihnen aber sagen, dass ich derzeit keine kostenlose Parkkarte für den Flughafen in München habe.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB