Frage an Herbert Frankenhauser von Torsten M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frankenhauser,
lieber Parteifreund!
Wie einen großen Teil der deutschen Öffentlichkeit interessiert mich sehr stark das Thema "Managergehälter", speziell im Teilthema "Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften mit Beteiligung der öffentlichen Hand". Ich selbst bin Mitarbeiter der Deutschen Telekom und erlebe derzeit sehr dramatisch im eigenen Arbeitsumfeld sog. betriebsbedingte Massenentlassungen, die diesen Maßnahmen gegenüberstehende Vorstandsgehälter von z.B. ca. 6 Mill. Euro (Rene Obermann) in sehr kritischem Lichte erscheinen lassen.
1) Mich interessiert zum einen (im allgemeinen) Ihre Ansicht zur angemessenen Höhe von Vorstandsgehältern in AGs mit Bundesbeteiligung. Ist es aus ihrer Sicht zwingend notwendig, dass in der Vorstandsebene Gehälter über dem zehn- oder gar zwanzigfachen eines Durchschnittsgehaltes im Unternehmen gezahlt werden? Sind nicht auch zu einem vielleicht fünffachen ausgezeichnete Führungskräfte rekrutierbar? Steht der Höhe des Gehaltes tatsächlich eine vergleichbar (und auf dem Arbeitsmarkt nicht günstiger einkaufbare) Arbeitsleistung gegenüber?
2) Zum anderen (ganz konkret) interessiert mich: Mit welcher konkreten Ansicht und Absicht wird der Bund zur im Mai bevorstehenden Hauptversammlung der DTAG gehen? Gibt es eine Tendenz zum Umdenken?
Herzliche Grüße aus der Heimat und vielen Dank für die tolle Arbeit in Berlin!
Torsten Matysik
Mitglied CSU-Ortsvorstand München/Trudering-Riem
Sehr geehrter Herr Matysik,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de nach Managergehältern in Aktiengesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist.
Es ist eine überaus schwierig zu beantwortende Frage, welches Gehalt für welche Arbeit angemessen ist. Insbesondere die Vergütung von börsennotierten Aktiengesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist, ist gerade in letzter Zeit wieder Gegenstand von mehr oder weniger objektiv geführten Diskussionen in der Öffentlichkeit gewesen.
Die tatsächliche Höhe der Managergehälter wird auch bei börsennotierten Unternehmen, die dem Bund gehören oder zum Teil gehören, nicht von der Politik festgelegt, sondern von den paritätisch besetzten Aufsichtsräten in den Unternehmen selbst. Paritätisch besetzt bedeutet hier, dass im Aufsichtsrat genau so viele Vertreter der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer sitzen.
In erster Linie regeln also die Unternehmen die Gehälter der Vorstände. Über die entsprechenden Verträge entscheiden im Aufsichtsrat die Arbeitgeber, die Arbeitnehmervertreter und die Gewerkschaften gemeinsam. Als Miteigentümer ist der Bund, vertreten durch das Bundesfinanzministerium, auch Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom, allerdings stellt er nur ein Mitglied des 20-köpfigen Gremiums.
Dies ändert natürlich nichts an der umstrittenen Angemessenheit dieser Gehälter. Die Politik ist aber nicht befugt, bei der Festlegung der Vorstandsgehälter mitzuwirken. Dies gilt für die Deutsche Telekom, die nur noch zu einem Teil dem Bund gehört, genauso wie für die Deutsche Bahn, deren alleiniger Eigentümer noch der Bund ist.
Im Aktiengesetz ist klar geregelt, dass sich die Managervergütung an der Situation des Unternehmens und der Verantwortung des Managers orientieren muss, vereinzelte Fälle von Missmanagement und zu hohen Abfindungen wird es leider immer wieder geben, es gilt Augenmaß zu wahren. Dennoch dürfen wir nicht übersehen, dass Deutschland ein offener Wirtschaftsstandort ist, dies gilt auch für Unternehmen, die nur noch zu einem Teil dem Bund gehören. Mit gesetzlich festgeschriebenen Gehaltsgrenzen für Manager in dieser Art von Unternehmen würde ein erheblicher Wettbewerbsnachteil entstehen.
Die Politik hat also – meiner Ansicht nach - die Verantwortung, ehemalige Staatsbetriebe zu einer Verhältnismäßigkeit bei Gehältern und Rationalisierungsmaßnahmen zu ermahnen. Gleichzeitig muss sie aber auch darauf achten, dass diesen Unternehmen kein Wettbewerbsnachteil gegenüber Konkurrenten im In- und Ausland entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB