Frage an Herbert Frankenhauser von Walter R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
zum WaffG habe ich einige Fragen an Sie, denn Sie schrieben:
>>Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der
>>Bescheid mit der Regelung zur Anhebung des Grenzwertes für die
>>Rechtsprechung nicht bindend ist.
Warum hat sich dann das BMI im Anschluss(!) an das Urteil am 09.07.07 an die Innen- und Justizministerien gewandt, da vorgesehen sei den Grenzwert von 0,08 J. auf 0,5 J. anzuheben und dem Beschluss der Innenministerkonferenz 2007 zu entsprechen?
>>Es geht nicht darum, die Händler oder die Jugendlichen zu
>>kriminalisieren, die auf den Feststellungsbescheid des
>>Bundeskriminalamtes vertraut haben.
Wie würde Sie das, was hier geschieht dann nennen? Bis zu 22.11. sah der Entwurf der Novelle noch 0,5Joule vor!
>>Das Verbot aller täuschend echt wirkenden Nachbildungen von >>Schusswaffen und die Festlegung der maximalen Austrittsenergie
>>von Soft-Air-Pistolen dienen dazu, die Verwechslungs- und >>Verletzungsgefahr, die durch solche Waffen entstanden ist, zu >>minimieren.
Es wird mit §42a nur das Führen von Anscheinswaffen verboten. Somit sind Anscheinswaffen mit über 0,5J und oder scharfe Anscheinswaffen für WBK Besitzer weiter legal. §42a verbannt aber wirksam die Geschossspielzeuge von der Strasse.
Die Verletzungsgefahr mit 0,5ern ist nur bei unsachgemäßen Gebrauch ohne geeignete Schutzkleidung gegeben, ebenso wie bei Tischtennis (2-4Joule), Bogen schiessen für Kinder (40Joule) oder Eishockey (167Joule).
Wo sehen Sie hier noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit, wenn die Spielzeuge sachgemäß, wie im Entwurf bis 22.11. vorgesehen, auf befriedetem Besitztum (und nicht mehr in der Öffentlichkeit) verwendet werden? Und wann werden dann endlich die ungleich gefährlicheren Sportarten wie Eishockey, Bogenschießen und Tischtennis (bei allen 3 werden starre Objekte auf über 0,08J beschleunigt) entsprechend konsequent reglementiert?
Gruss,
Walter Ruf
Sehr geehrter Herr Ruf,
vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Januar zum Thema Waffenrechtsnovelle.
Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich grundsätzlich nur Fragen von Bürgern aus meinem Wahlkreis beantworte.
Ihre Frage werde ich dennoch beantworten, denn die Änderung des Waffengesetzes hat auch bei den Bürgern aus meinem Wahlkreis für einige Verwirrung gesorgt. Diese Unsicherheit möchte ich hiermit aus dem Weg räumen.
Im Laufe des Parlamentarischen Verfahrens gab es die Anregung, den von Ihnen angesprochenen Grenzwert auf 0,08 Joule herabzusetzen. Sie und andere Bürger hatten daraufhin die Befürchtung geäußert, dass der Gesetzgeber Verkäufer und Besitzer solcher Waffen im Nachhinein kriminalisieren könnte.
Am Ende der Beratungen zur Novelle hat sich die Große Koalition jetzt jedoch auf einen einheitlichen Grenzwert von 0,5 Joule geeinigt. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat einen entsprechenden Änderungsantrag mit großer Mehrheit gebilligt und der Deutsche Bundestag hat am 22. Februar der Novelle in dieser Form zugestimmt.
Damit dürften sich Ihre Befürchtungen nicht bewahrheitet haben und ich hoffe, Ihnen und allen anderen Bürgern, die sich eine bürger- und praxisnahe Lösung gewünscht haben, mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB