Frage an Herbert Frankenhauser von Josef H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
wie Sie sicherlich wissen werden künftige Kosten für Beamtenpensionen vor allem die Bundesländer finanziell Handlungsunfähig machen. In wenigen Jahren, da helfen auch nicht die derzeitigen Verwaltungsreformen, wird in Bayern jeder sechste Euro hierfür aufzuwenden sein. Halten Sie es daher noch für vertretbar, dass für die Berechnung der Pensionen, im Gegensatz zu den Renten, nur die letzten 3 Dienstjahre herangezogen werden und diese mit einem Weihnachtsgeld ausbezahlt werden?
Vor wenigen Wochen hat die CDU/CSU verhindert, dass Maßnahmen, welche die Rentenhöhe mindern werden, wie beispielsweise der Nachhaltigkeitsfaktor, auch auf die Beamtenpensionen übertragen werden. Können Sie mir erklären weshalb Sie gegen diese Anpassung waren bzw. ob Sie bessere Ideen haben wie künftig mit diesem „Damoklesschwert“ für die (Länder-)Haushalte umgegangen werden soll?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Högl
Sehr geehrter Herr Högl,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Das Berufsbeamtentum hat sich in Deutschland bewährt und bleibt bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unbedingt erforderlich. CDU und CSU stehen einer Modernisierung des Tarif- und Dienstrechts grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Wir begrüßen eine angemessene Modernisierung des Laufbahnprinzips, die Stärkung des Leistungsprinzips und auch eine höhere Mobilität der Beamten. Der Entwurf des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes sah einen überproportionalen, verfassungsrechtlich problematischen Einschnitt in die Beamtenversorgung vor. Die CDU/CSU hat deshalb dieses Gesetz abgelehnt. Eine Schlechterstellung und ein Sonderopfer aus ideologischen oder publikumswirksamen Gründen gegen rechtsstaatliche Grundsätze sind für die Union nicht akzeptabel. Nach unserer Auffassung ist es ein Gebot der Fairness, bei der Fortentwicklung der großen deutschen Alterssicherungssysteme die soziale Symmetrie zu wahren und Belastungsveränderungen in der Rentenversicherung unter Beachtung der jeweiligen Besonderheiten wirkungsgleich in Beamten- und Versorgungsrecht zu übertragen.
Personalausgaben binden im Durchschnitt mehr als 40 Prozent der Länderhaushalte. Die Länder haben derzeit jedoch kaum eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei den Arbeits- und Gehaltsbedingungen der Beamten. Bund und Länder haben sich daher in einem Reformkonzept darauf verständigt, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Dienstrecht, die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten und Landesrichter – mit Ausnahme der Statusrechte und Statuspflichten, die für Bundesbeamte und Landesbeamte einheitlich bleiben sollten – auf die Länder übertragen wird. Zudem soll nach dem Reformkonzept Art. 33 Abs. 5 GG um eine Formulierung ergänzt werden, die unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums eine Fortentwicklung des Öffentlichen Dienstrechts ermöglichen würde. Dieser maßvollen Änderung des Grundgesetzes wird sich die CSU nicht verschließen. Zur Sicherung künftiger Versorgungsausgaben kommt dem Aufbau von Versorgungsrücklagen zunehmend Bedeutung zu. Die Arbeitszeitverlängerung für bayerische Beamte stellt einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dar. Die CSU strebt hierbei einen Gleichklang im bayerischen öffentlichen Dienst an. Mit neu eingestellten Arbeitnehmern und bei Vertragsverlängerungen wird daher seit über einem Jahr ebenfalls eine längere Arbeitszeit entsprechend der für Beamte geltenden Regelung vereinbart. Um eine weitergehende Harmonisierung zu erreichen, ist eine tarifvertragliche Regelung erforderlich, der sich die Gewerkschaften aber bislang leider verschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB