Frage an Herbert Frankenhauser von Christian S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
wie stehen Sie zur Idee des "Solidarischen Bürgergeldes" Ihres Parteifreundes (sofern man ein Mitglied Ihrer Schwesterpartei so bezeichnen darf) Dieter Althaus, seines Zeichens Ministerpräsident von Thüringen?
Was halten Sie grundsätzlich von einem bedingungslosen Grundeinkommen als Ersatz für unsere aktuellen sozialen Sicherungssysteme, insbesondere als Ersatz für Hartz IV?
Sehr geehrter Herr Störzer,
vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordntenwatch.de vom 21. November. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst im neuen Jahr Zeit gefunden habe, Ihnen zu antworten.
Sie sprechen in Ihrer Frage das Konzept vom Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen, Herrn Dieter Althaus, zum solidarischen Bürgergeld an. Dieses schon vor einiger Zeit vorgestellte Konzept sieht vor, dass jeder ein staatlich garantiertes, gegenleistungsfreies Mindesteinkommen von 800 Euro im Monat erhält, sofern dessen sonstiges Einkommen 1.600 Euro nicht übersteigt. Für Bezieher von Renten soll das Bürgergeld höher ausfallen. Für Kinder soll der Betrag des Bürgergeldes bei 500 Euro bis zum 18. Lebensjahr liegen. Im Gegenzug sollen die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung und das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgeschafft und das Steuersystem vereinfacht werden.
Der mögliche Beschäftigungseffekt des Konzepts rührt im Wesentlichen aus einem daraus entstehenden Kombilohn, denn der Staat würde, bis zu einer gewissen Höhe, das Gehalt von Geringverdienern mit einem verminderten Bürgergeld bezuschussen.
Das erzeugt sicherlich einen positiven Beschäftigungsanreiz im Niedriglohnsektor, gleichzeitig würden aber Transferansprüche gegen den Staat massiv ausgeweitet werden. Eine so umfassende Subvention dieses Beschäftigungssektors ist meiner Ansicht nach mit sehr hohen Kosten für den Staat und damit für die Steuerzahler verbunden.
Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hat sich auch in einem seiner vorherigen Jahresgutachten zum solidarischen Bürgergeld geäußert. Die fünf Wirtschaftsweisen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Finanzierung des Bürgergeldes nur mit massiven Steuererhöhungen bezahlbar wäre.
Daher kann ich Ihnen abschließend sagen, dass das Konzept des solidarischen Bürgergeldes sicherlich seinen Reiz hat, bevor es jedoch kein detailliertes Finanzierungskonzept dazu gibt, werde ich, gerade auch in meiner Funktion als Mitglied des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag, diesem Konzept nicht zustimmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB