Frage an Herbert Frankenhauser von Sven-Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
wie stehen Sie zum Thema der Vorratsdatenspeicherung und insbesondere der ebenso anstehenden Ratifikation der "Cybercrime-Konvention", die ausländischen Staaten unkontrollierten Zugang zu den gespeicherten Daten ermöglichen würde? Werden Sie in der anstehenden Abstimmung dafür oder dagegen stimmen?
Sehr geehrter Herr Sassen,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch vom 7. November zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Die derzeitige Diskussion und die Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung betrifft die Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments (Nr. 2006/24/EG). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie zuzustimmen.
Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass die Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist. Nach intensiven Verhandlungen auf europäischer Ebene hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch jetzt dazu entschieden, der Richtlinie zuzustimmen, denn es wurden bedeutende Änderungen vorgenommen. Dazu zählt unter anderem, dass es keine Speicherung von Gesprächsinhalten geben wird, wie zunächst von einigen EU-Staaten gefordert.
In der derzeitigen Diskussion wird gerne übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken speichern. Über diese Daten haben die Unternehmen nach den Vorschriften der Strafprozessordnung den Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu erteilen, wenn es um die Verfolgung schwerer Straftaten geht.
Die Richtlinie der europäischen Union schreibt außerdem die Datenspeicherung in einem Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor. Der Deutsche Bundestag hat jetzt eine Speicherung der Daten für sechs Monate beschlossen und bleibt damit weit unter dem von der Europäischen Union vorgegebenen Zeitraum von bis zu zwei Jahren.
Wichtig ist mir hier festzuhalten und nochmals deutlich zu machen, dass es bei der so genannten Vorratsdatenspeicherung nicht darum geht, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen und ihre Telefonate zu überwachen. Vielmehr geht es um eine unverzichtbare Maßnahme zur Verhinderung von Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind. Dafür ist diese Maßnahme ein wichtiger Bestandteil den die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland benötigen, um den neuen Bedrohungen gegen den deutschen Rechtstaat gewappnet zu sein.
Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft über die gespeicherten Daten ist an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss ein konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht bestehen. Es darf keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung bestehen und natürlich muss ein Richter die Maßnahme zunächst erlauben. Dies muss auch dann gelten, wenn die von Ihnen angesprochene Konvention kommen sollte, die ausländischen Staaten den eingeschränkten Zugriff auf die gespeicherten Daten ermöglichen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser