Frage an Herbert Frankenhauser von Dominique S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
halten Sie es für weiter tragbar, dass ein öffenlich-rechtlicher Sender wie das ZDF wertkonservative Position anscheinend vorsätzlich versucht mit National-Sozialistischen Gedankengut gleichzusetzten ?
Entspricht es noch dem staatlichen Medienauftrag wenn ein Moderator des ZDFs - Herr Kerner - in einer Sendung des ZDFs einen "Schauprozeß" (Zitat aus der SZ) gegen Frau Eva Hermann veranstaltet.
Ist Ihrer Meinung nach Herr Kerner noch tragbar für das öffentlichrechtliche Fernsehen, wenn er versucht, Ansichten - wie z.B. das Mütter eine echte Wahlfreiheit haben sollen, ob sie ihre Kleinkinder in die Krippe geben wollen oder selber zu Hause betreuen wollen - in die Ecke der faschistischen Ideologie zu bringen ?
In bin sehr gespannt auf Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen
D. Strauss
Sehr geehrter Herr Strauss,
vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Oktober zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor einigen Wochen ein richtungweisendes Urteil für das Verhältnis von Gesetzgeber zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen gefällt. Dabei hat das Karlsruher Gericht nicht nur festgestellt, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer kein Recht haben, die vorgeschlagene Erhöhung der Rundfunkgebühr zu senken, sondern das Gericht hat auch unmissverständlich klar gemacht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern bleiben muss, finanziell wie inhaltlich.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen darf der Staat nur eine beschränkte Rechtsaufsicht über die Anstalten ausüben. Unabhängig von meiner persönlichen Meinung, sind meine Einflussmöglichkeiten in die Programm- und Personalgestaltung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten also mehr als beschränkt. Dazu kommt, dass die einzelnen Bundesländer in ihren Landesrundfunkgesetzen die Aufgaben der Sender festgelegt haben. Dies ist keine Aufgabe des Bundes.
Wenn Ihre Frage sich in diesem konkreten Fall auf die Sendung „Kerner“ bezieht, dann kann ich Ihnen somit leider nur raten, sich an die zuständige Landesrundfunkanstalt oder direkt an den Sender zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB