Frage an Herbert Frankenhauser von Melanie G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
wie kann es sein, dass immer wieder derart viel Gammelfleisch ausgeliefert und dem Verzehr zugeführt wird?
Ich kann es mir beim besten willen nicht vorstellen, dass da ersthaft kontrolliert wird.
Hier wird keine ware im Handtäschen verfrachtet, sondern in großen LKW.
Es braucht Leute zum "umetikettieren", es braucht Leute zum be- und entladen, dabei will keiner was merken? Das kann einfach nicht sein.
Vielleicht sollte man besser, vor allem "richtig" kontrollieren, nicht nur angemeldet vorbeischauen.
Ich werde den den Verdacht nicht los, dass da ebenfalls "Filz" am Werk ist. Wenn das tatsächllich nicht kontrollierbar sein sollte, dann haben sie vor der Kriminaltät kapituliert.
Das wäre die "Ohnmacht der Staatsmacht."
Dann heißt es" Freie Fahrt für freie Betrüger." Soll es soweit kommen? Erstaunlich, dass trotzdem noch Abnehmer für diese Fleischhändler da sind, denn wo kein Abnehmer ist, gibt es keinen Anbieter, somit gehört nicht nur der Lieferant, sondern auch der Abnehmer zur Verantwortung gezogen.
Boykott wäre das beste Mittel.
Für mich bedeutet das in Zukunft: Nahrung direkt von der Quelle, vom Bauern vor Ort.
Schnappauf hat versagt.
Sehr geehrte Frau Gatzke,
vielen Dank für Ihre zweite Frage vom 7. September. diesmal zum Thema „Gammelfleisch“. Die Zuständigkeit für Lebensmittelkontrollen obliegt den Ländern und Kommunen. Der Bund kann in diesem Bereich größtenteils nur mit den Ländern zusammen Regelungen treffen. Daher bin ich als Bundestagsabgeordneter nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es um das Thema „Gammelfleisch“ geht.
Gleichwohl verstehe ich Ihre Besorgnis zu diesem Thema und werde versuchen Ihnen einige Antworten zu geben, denn obwohl das Thema in der Verantwortung Bundesländer liegt, ist es natürlich auch in meinem Interesse, weitere „Gammelfleischskandale“ zu verhindern und die Verbraucher zu schützen.
Der Freistaat Bayern hat in den letzten Jahren ein effizientes Kontrollsystem eingeführt, welches jedoch leider keinen allumfassenden Schutz bietet. Die Doppel-Strategie aus amtlichen Kontrollen und dem konsequenten Nachgehen eines jeden Hinweises aus der Bevölkerung führt zwar in den meisten Fällen zum Erfolg, gegen die erhebliche kriminelle Energie, die die Täter aufwenden, um ihr Handeln den Kontrollbehörden gegenüber zu verschleiern, kann es leider keine Garantie auf Schutz geben.
Deshalb hat der Freistaat unter anderem eine spezielle Anlaufstelle eingerichtet, die jedem Hinweis aus der Bevölkerung unverzüglich nachgeht, eine anonyme Telefon-Hotline für vertrauliche Informationen eingerichtet und die Zusammenarbeit von Strafverfolgungs- und Lebensmittelüberwachungsbehörden optimiert. So können kriminelle Machenschaften rasch aufgedeckt und konsequent verfolgt werden.
Bayern setzt sich auch dafür ein, dass die Bußgeld- und Strafobergrenzen angehoben werden, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Ziel muss es sein, durch die Kontrollen und Strafen die Anzahl solcher Vergehen so niedrig wie nur möglich zu halten und alles daran zu setzen, Vergehen aufzudecken.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser