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Frage von Christian P. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Christian P. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

wie stehen Sie zur Einführung des Reinheitsgebotes auf Europäischer Ebene als allgemeingültiger Standard für alle Bierproduzenten?

Mit freundlichen Grüssen,
Christian Pau

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pau,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Frage bezüglich des Reinheitsgebots.

Das Reinheitsgebot ist die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Zugleich ist es der Höhepunkt einer sich über mehrere Jahrhunderte hinweg erstreckenden rechtlichen Entwicklung in Deutschland, bei der es den jeweiligen Obrigkeiten und Instanzen darum ging, durch entsprechende Verordnungen die Qualität des Bieres zu verbessern.

Mitte der 90er Jahre hat die Europäische Union das Reinheitsgebot für deutsches Bier, gebraut nach dem Reinheitsgebot, als Qualitätsmerkmal anerkannt und mit dem Gütesiegel "Traditionelles Lebensmittel" gesetzlich geschützt. Auf der Grundlage dieser Entscheidung dürfen in Deutschland auch weiterhin keine Zusatzstoffe verwendet werden, wenn das Bier nach dem Reinheitsgebot gebraut wird.
Auch wenn es nach den europäischen Regelungen in Deutschland inzwischen erlaubt ist, eine begrenzte Anzahl an Zusatzstoffen beim Brauen von Bier zu verwenden zu brauen -allerdings darf dieses Bier dann nicht mehr mit der Bezeichnung "gebraut nach dem Reinheitsgebot" in Verkehr gebracht werden- halten die deutschen Brauer uneingeschränkt am Reinheitsgebot fest.

Natürlich können wir anderen Ländern der Europäischen Union nicht vorschreiben, wie und mit welchen Zutaten sie ihr Bier produzieren. Jedoch setzte ich mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages nachhaltig dafür ein, dass Bier, dass das Prädikat Reinheitsgebot trägt, auch weiterhin nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser gebraut wird.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufriedenstellend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser