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Frage von Katrin-Nicole W. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Katrin-Nicole W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wer hatte eigentlich die Idee, das Rentenalter auf 67 zu setzen? Ich bin zwar noch lange nicht im Rentenalter, aber die Aussichten auf dieses sind nicht gerade rosig.
Für mich bedeutet die Rente ab 67 nämlich nicht, das man länger arbeitet.... es bedeutet, dass man länger ARBEITSLOS ist und resultierend anschließend NOCH weniger Rente bekommt. Ich mache mir ernsthaft Sorgen um meine Zukunft. Gibt es in 40 Jahren überhaupt noch eine Rente?
Ich stelle diese Frage gezielt an Sie, weil ich nicht damit rechne, dass sie mir antworten. Ich wollte eigentlich nur meine Meinung zur Rente mit 67 los werden.
Übrigens wirft die Tatsache, dass sie keine einzige der bisher an Sie gestellten Fragen beantwortet haben kein gutes Bild auf die CSU....

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Winter,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Rente mit 67 Jahren.

Zu Ihrer Frage, ob es in 40 Jahren überhaupt noch eine Rente in Deutschland geben wird, möchte ich Sie beruhigen. Die solidarische gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie wird auch in 40 Jahren noch einen großen Stellenwert in diesem Bereich der Lebensabsicherung einnehmen.

Der so genannte dritte Lebensabschnitt wird jedoch immer länger und somit steigt auch die Rentenbezugsdauer kontinuierlich an. Diese ist von 1960 mit 10 Jahren auf heute 17 Jahre angestiegen. Ohne eine Änderung des Renteneintrittsalters müsste der Rentenbeitrag die Grenze von 22% übersteigen – dies ist jedoch für die Beitragszahler nicht zumutbar. Eine schrittweise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre dient der Verteilung der demographischen Belastung auf die Generationen unserer Gesellschaft.

Auf diese Änderung des Renteneintrittsalters müssen sich die Menschen frühzeitig einstellen. Deshalb wird die Anhebung im Jahre 2012 beginnen und 2029 abgeschlossen sein. Für die Jahrgänge bis einschließlich 1946 ändert sich nichts. Für die folgenden Jahrgänge gelten monatliche Aufschläge auf das 65ste Lebensjahr. Der Jahrgang 1958 kann mit 66 Jahren in Rente gehen. Für die darauf folgenden Jahrgänge gelten wiederum monatliche Aufschläge bis zum Jahrgang 1964 der mit 67 Jahren in Rente gehen kann.

Solange Menschen über 50 Jahre keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, bedeutet eine Anhebung der Altersgrenze nichts anderes als eine Rentenkürzung. Deshalb müssen sowohl Anreize zur Frühverrentung beseitigt als auch Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser ergriffen werden. Diese Bemühung um ältere Arbeitnehmer muss Hand in Hand gehen mit der Anhebung des Renteneintrittsalters. Das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen wird daher parallel zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz beraten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort die Gründe für die Anhebung des Renteneintrittsalters näher bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser