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Herbert Frankenhauser
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Frage von Andrea N. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Andrea N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

bald steht die Entscheidung im Bundestag zum Bleiberecht, bzw. der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes an. Im Herbst vergangenen Jahres hatten ja die Innenminister bereits eine neue Regelung auf den Weg gebracht. In diesem Zusammenhang wenden wir uns an Sie als Mitglied des Bundestags, und bitten Sie uns Ihre Meinung bzw. Ihre Position zu diesem Thema zu erläutern.
Der Beschluss der Innenministerkonferenz bedeutet einen einmaligen „Gnadenerlass“, der nur für Menschen gilt, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist sind. Eigentlich sollte das Zuwanderungsgesetz die Praxis von „Kettenduldungen“ abschaffen, bislang ist das leider nicht passiert – und die Situation ist für die ungefähr 200.000 Geduldeten unerträglich. Wie stehen Sie zu der Alternative eines verankerten Rechtsanspruchs auf gesicherten Aufenthalt, der auch später eingereisten ein "Hineinwachsen" in ein Aufenthaltsrecht ermöglicht?
Um ein Bleiberecht zu erhalten, muss der zuvor geduldete Arbeit finden – das würden die Betroffenen ja auch sehr gerne, aber nur allzu oft ist es ihnen aus Mangel an Arbeitsplätzen nicht möglich. Die inhumane Konsequenz ist dann, dass eine Familie, die mehr als sechs Jahre hier lebt und Kinder hat, die hier geboren wurden und zur Schule gehen, abgeschoben wird – finden Sie das angemessen und menschenwürdig, geschweige denn christlich und barmherzig?
Eine Fülle von Ausschlusskriterien führt dazu, dass die meisten Geduldeten kein Bleiberecht erhalten. Wer zum Beispiel mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wurde, während seines Lageraufenthalts nicht genug Deutsch gelernt oder sich gegen seine Abschiebung gewehrt hat, der soll kein Bleiberecht erhalten – ist das auch Ihre Position?
Nicht zuletzt werden im Zuge der Bleibrechtsregelung weitere Verschärfungen im Ausländerrecht angekündigt – glauben Sie, dass derartige Neuregelungen tatsächlich zur besseren Integration beitragen werden?

A. Naica-Loebell
Karawane München

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Naica-Loebell,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Bleiberecht.

Ich begrüße die kürzlich erzielte Einigung der Großen Koalition. Allerdings ist diese nur ein Teil des Gesamtpakets zur Novelle des Zuwanderungsrechts. Ein Schwerpunkt liegt dabei bei der Steuerung des Familiennachzugs, der Verbesserung der Integration und der wirksamen Bekämpfung der Zwangsehen.

Jedes Jahr wandern im Rahmen des Ehegattennachzugs viele Menschen nach Deutschland ein. Allein 2006 waren es 43.000. Diese Menschen sind zu einem großen Prozentsatz gering qualifiziert und sprechen nur unzureichend Deutsch. Viele von Ihnen müssen so Sozialleistungen in Anspruch nehmen, außerdem können sich Parallelgesellschaften in unseren Großstädten vergrößern.

Diese integrationsfeindliche Entwicklung soll mit dem ausgehandelten Kompromiss zum Bleiberecht gestoppt werden.

Von Nachziehenden Ausländern, die ihre Ehe in Deutschland führen wollen, sollen nun einfache deutsche Sprachkenntnisse erwartet werden. Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Ehe genötigt wurde. Ist es offensichtlich, dass die Ehe nur eingegangen wird, um in Deutschland leben zu können, kann die Einreise verweigert werden.

Auch für bereits in Deutschland lebende Migranten wird das Bleiberecht eine Reihe von Änderungen vorsehen, die zur Integration dieser Menschen beitragen soll, im Gegenzug werden aber auch die deutschen Behörden in Zukunft stärker in die Pflicht genommen.

Wer an einem Integrationskurs teilnimmt, muss diesen erfolgreich abschließen. Eine bloße Teilnahme soll zukünftig nicht mehr ausreichen. Integrationsprobleme können nur gelöst werden, wenn sie den zuständigen Behörden bekannt sind. Um Integration durchsetzen zu können, sollen Sozial-, Arbeits- und Jugendbehörden Integrationsdefizite melden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ausländische Frauen durch die Festlegung eines Mindestalters beim Ehegattennachzug besser vor Zwangsehen geschützt werden sollen.

Abschließend bedanke ich mich nochmals für Ihr Interesse und hoffe, dass eventuell verbliebene Fragen im Zuge der weiteren Beratungen im Gesetzgebungsverfahren beantwortet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser