Frage an Herbert Frankenhauser von Kai F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
mich würde Ihre Position zum Thema Nichtraucherschutz interessieren. Welche Vorschläge in Bezug auf Arbeitsplatz und Gastronomiebetriebe haben Sie gemacht oder werden Sie machen?
Übrigens fällt auf, dass Sie bisher keine an Sie gestellte Frage beantwortet haben. Gibt es dafür Gründe?
Ihr Kollege Dr. Stinner (FDP) ist da wesentlich aktiver und hat 10 von 11 gestellten Fragen bereits beantwortet.
MfG
Kai Fickert
Sehr geehrter Herr Fickert,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Nichtraucherschutz.
Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Die Arbeitsgruppe hat einen Kompromiss erarbeitet, demzufolge in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten soll. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollen von dieser Regelung ausgenommen werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt. Die Länder wurden vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. Denn für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, wird eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.
Herr Fickert, ich möchte Sie wissen lassen, dass ich den Nichtraucherschutz in Gaststätten und am Arbeitsplatz befürworte und mich für einen uneingeschränkten Nichtraucherschutz – soweit es in meinem Ermessen liegt - einsetze.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser
Mitglied des Deutschen Bundestages