Frage an Herbert Frankenhauser von Wolfgang M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Als Begründung dieser Maßnahme wird die Terrorgefahr genannt, die angeblich von jedem Piloten ausgehen soll.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden diese nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern (bis jetzt) nur die harmlose Minderheit der Privatpiloten?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben?
Durch Zahlreiche Gesetze (LuftSiG, Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung, Abschaffung des Bankgeheimnisses u.s.w.) werden die Bürger zunehmend überwacht und es ist noch kein Ende in Sicht - auch neue Technologien spielen dabei eine große Rolle (TollCollect, Gesundheitskarte, RFID)
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für eine Renaissance der Bürgerrechte - unter besonderer Brücksichtigung der Privatpiloten einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde - werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland versucht wieder einmal, die traurige Nummer eins in der Welt zu sein.
Sehr geehrter Herr Merz,
bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.
Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war ihr Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Eine zentrale Forderung der Union hierbei war die Streichung von Art. 1 § 7 Abs. 1 Nummer 4 LuftSiG. In den Ausschussberatungen bemängelte die Union, dass das rot-grüne Gesetz dazu führen würde, dass auch sämtliche Luftfahrer, insbesondere Luftsportgeräteführer, ebenfalls nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des LuftSiG hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Es wurde unmissverständlich klargestellt, dass eine Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß § 7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer sowohl inhaltlich als auch von den Auswirkungen her die an Luftfahrer zu stellenden Anforderungen überspannen würde. Nachdem auch der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken am Luftsicherheitsgesetz geäußert hatte, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erneut eingebracht. Durch die erneute Einbringung unseres Gesetzentwurfs wollen wir Rot-Grün den Weg eröffnen, den verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten gegen das Luftsicherheitsgesetz in einem erneuten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren Rechnung tragen zu können. Auch beabsichtigen wir, die von Bundespräsident Köhler aufgeworfenen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen im Rahmen einer erneuten Expertenanhörung vertiefend zu behandeln, damit schlussendlich ein verfassungskonformes Gesetz zustande kommt.
Eine verfassungsgerichtliche Klärung ist aus unserer Sicht nur der zweitbeste Weg, denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir derartiges im Parlament lösen und nicht von vorneherein dem Bundesverfassungsgericht überantworten. Wir werden diesen Weg aber nicht scheuen, wenn Rot-Grün sich im Gesetzgebungsverfahren erneut uneinsichtig zeigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird prüfen, inwieweit sich in diesen parlamentarischen Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz auch Verbesserungen bezüglich einer sicherheitsorientierten, praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen lassen.
Sehr geehrter Herr Merz, ich hoffe, meine Ausführungen verdeutlichen, dass die Union sich stets für sinnvolle Regelungen auch im Interesse der Sportpiloten eingesetzt hat, ohne dabei die unabdingbare Notwendigkeit des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung zu vernachlässigen. Leider konnte die Union bei der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse nur vor den Schwachstellen des Gesetzes warnen, ohne letztlich die Fehler aufhalten zu können. Vielleicht werden die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten Rot-Grün endlich zur Vernunft bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB