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Herbert Frankenhauser
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Frage von Jens A. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Jens A. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

Sie haben sich im Rahmen der Abstimmung "Wasser ist Menschenrecht-Privatisierung verhindern" enthalten.

Nun ist mir der genaue Wortlaut des Antrages nicht bekannt. Dennoch interessiert mich, wie Sie zu Ihrer Entscheidung gekommen sind und welche Argumente Sie dafür ins Feld führen.

Ohne den genauen Wortlaut des Antrages zu kennen, muss man mit einer Wertung des Abstimmungsergebnisses zurückhaltend sein.

Ich möchte Ihnen allerdings auch sagen, dass ich der Meinung bin, dass die Wasserversorgung Allgemeingut ist und bleiben muss. Private Investoren sind hier fehl am Platz.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Achenbach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Achenbach,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.

Den am 28. Februar 2013 zur Beratung vorgelegten Anträgen der Fraktionen DIE LINKE und SPD konnte ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Bei dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ich mich der Stimme enthalten.

Ich teile die Haltung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und spreche mich persönlich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus.

Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Bereits heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Gemäß europäischer Regeln haben Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu erfolgen. In seinem Urteil vom 10. März 2011 stellt dies auch der Europäische Gerichtshof klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür. Im Interesse der Menschen in Deutschland ist dies nicht akzeptabel. Mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags hat die EU-Kommission eindeutig ihre Kompetenzen überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht offensichtlich.

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-Richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer derartigen Regelung ausgenommen bleibt.

Der erhebliche Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. Vor zwei Wochen hat EU-Kommissar Barnier eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 erklärte der Kommissar, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung künftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.

Nicht zuletzt die beharrlichen Bemühungen der CSU-Landesgruppe bewirkten dieses Einlenken der Kommission. Weiterhin gilt jedoch, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden.

In einer Aussprache im Europäischen Parlament Ende Februar 2013 hat Kommissar Michel Barnier angekündigt, Artikel 1 der Richtlinie um den Hinweis zu ergänzen, dass es ausdrücklich nicht das Ziel der Richtlinie ist, den Wassermarkt zu privatisieren, sondern dass Wasser auch künftig als öffentliches Gut anzusehen ist. Die Bedenken der CDU/CSU-Abgeordneten wurden demzufolge ernst genommen und berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB