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Herbert Frankenhauser
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Frage von Andreas G. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Andreas G. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag sehr geehrter Herr Abgeordneter Frankenhauser,

ich möchte Ihnen als Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied des Haushaltsausschusses
folgende Fragen stellen:
1.Wieviel Euro haben wir in den Jahren 2010,2011 und aktuell 2012 bereits zur Stützung anderer EU - Haushalte bezahlt und überwiesen.
2.Mit wieviel Euro haften wir derzeit aktuell für andere EU Staaten , in den verschiedenen
EU - Mechanismen , die bis dato eingerichtet wurden.Wieviel Euro-Bürgschaften haben
wir bereits zugesagt.
3.Mit wieviel Euro könnte Deutschland konkret in Haftung genommen werden,wenn die
vorgegebenen Ziele (Sparziele der defacto insolventen Eurostaaten)nicht erreicht werden.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Günther

Portrait von Herbert Frankenhauser
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Günther,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Juli zu den von der Bundesrepublik Deutschland gewährten Finanzhilfen im Rahmen der Euroschuldenkrise.

Mit den Erklärungen der Staats- und Regierungschefs vom 25. März 2010 und der Finanzminister der Eurogruppe vom 11. April 2010 hatten sich die Mitgliedstaaten der Eurozone zu bilateralen Krediten zugunsten Griechenlands bereit erklärt: Im Rahmen des 1. Griechenlandprogramms sind insgesamt 73 Mrd. Euro ausbezahlt worden (Anteil Eurozone 52,9 Mrd. Euro; IWF 20,1 Mrd. Euro). Der deutsche Anteil der ausgezahlten Mittel im Rahmen des 1. Programms beträgt 15,17 Mrd. Euro.

Durch die Mittelaufnahme der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) bis Ende Juni 2012 wurden unter Einberechnung der erforderlichen Übersicherung Garantien in Höhe von insgesamt 189,8 Mrd. Euro belegt. Für Deutschland ergibt sich hieraus eine Inanspruchnahme der Gewährleistungsermächtigung nach dem StabMechG in Höhe von 54,2 Mrd. Euro. Insgesamt beläuft sich der deutsche Garantieanteil für die bestehenden Hilfsprogramme auf 95,3 Mrd. Euro.

Der Mitte diesen Jahres verabschiedete Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wird über ein Stammkapital von insgesamt 700 Mrd. Euro verfügen, aufgeteilt in 80 Mrd. Euro eingezahltes Kapital und 620 Mrd. Euro abrufbares Kapital (Garantien der ESM-Mitgliedstaaten). Der Vertrag sieht vor, dass das eingezahlte Kapital von 80 Mrd. Euro von den ESM-Mitgliedern über einen Zeitraum von fünf Jahren in gleichen jährlichen Raten entrichtet wird. Anfang 2012 wurde das Inkrafttreten des ESM auf Mitte 2012 vorgezogen, ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen. Außerdem wurde beschlossen, in 2012 und 2013 jeweils zwei Tranchen Kapital in den ESM einzuzahlen. Der deutsche Beitrag zum Stammkapital setzt sich zusammen aus rd. 22 Mrd. Euro eingezahltem Kapital und 168 Mrd. Euro abrufbarem Kapital (Garantien).

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB