Frage an Herbert Frankenhauser von Harald H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
als stellvertretender Vorsitzender des Bundestags-Haushaltsausschusses vertreten sie nach Pressemitteilungen folgende Auffassung:
"Der zurückgetrenene Bundespräsident Wulff benötigt zur Aufarbeitung und Abwicklung von Korrespondenzen und Terminen seiner Amtszeit sowie zur Wahrnehmung nachwirkender Verpflichtungen aus dem Amt eine personelle und organisatorische Grundausstattung (Büroräume, Mitarbeiter, Fahrzeug, Fahrer ect.)"
Herr Wulff wird diesen Staat wohl nicht mehr repräsentieren. Daher ist die komplette Ausstattung hier fehl am Platz.
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass gerade der Haushaltsausschuss darauf achtet, dass Steuermittel im gesetzlich vorgesehenem und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen ausgegeben werden. Wie wird den sichergestellt, dass Herr Wulff die "Grundausstattung" nicht für andere Zwecke
(z.B. im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens oder zu privaten Zwecken) einsetzt?
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Amtsausstattung für den Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff.
Das Ausscheiden aus dem aktiven Amt bedeutet keinesfalls, dass der ehemalige Amtsinhaber plötzlich keinen Verpflichtungen mehr nachzukommen hat. Aus diesem Grunde ist es gute Praxis, dass ehemalige Bundespräsidenten und Bundeskanzler zur Bewältigung ihrer „inoffiziellen“ Aufgaben, die nötige Infrastruktur vom Bund zur Verfügung gestellt bekommen: Denn ein großer Teil dieser Aktivitäten dient nachwievor dem Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
Schon aus dem Grund der Gleichbehandlung galt es dem Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff eine Amtsausstattung für die Fortführung seiner inoffiziellen Amtsgeschäfte zu gewähren. Diese fällt allerdings im Vergleich zu anderen ehemaligen Bundespräsidenten und Bundeskanzlern erheblich kleiner aus und ist bis zum Ende des Haushaltsjahres befristet. Dann wird sich der Haushaltsausschuss mit dieser Thematik eingehend befassen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Ausgestaltung der Amtsausstattungen aller ehemaliger Bundeskanzler und Bundespräsidenten auf den Prüfstand gehört- die Regelungen stammen aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts und sind keinesfalls mehr zeitgemäß. Ich hoffe, dass wir hierfür möglichst schnell im überparteilichen Konsens zu Ergebnissen kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB