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Frage von Helmut W. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Helmut W. bezüglich Recht

Ehrensold für Wulff rechtmäßig?

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

Sie werden im Netz mit der aussage zitiert, dass der Rücktritt von Bundespräsident Wulff "eindeutig aus politischen Gründen" erfolgt sei (z.B. auf http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.wulff-csu-will-ehrensold-fuer-wulff-an-bedingungen-knuepfen.1e65cbe6-b7be-4aff-9b56-433b0f70dafe.html ).

Mir ist nicht klar, was für politische Gründe es gab. War die Berichterstattung in der Presse, ohne die es nicht zum Rücktritt gekommen wäre, eine politisch motivierte Kampagne? Oder stecken hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von Hannover, der offenbar der konkrete Anlass zum Rücktritt war, politische gründe (oder gar eine Weisung einer politischen Stelle, z.B. des niedersächsischen Innenministeriums)? Oder gibt es politische Gründe, die der Öffentlichkeit (oder zumindest mir) nicht bekannt sind?

ich würde mich freuen, wenn Sie mich darüber aufklären können, welche politischen Gründe für diesen Rücktritt Sie sehen.

Helmut Weidner-Kim

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weidner-Kim,

die für den Haushalt des Bundespräsidenten zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusses aller Parteien haben am 2. März 2012 einstimmig erklärt, dass die Entscheidung des Bundespräsidialamtes auf Gewährung des Ehrensoldes nach Recht und Gesetz korrekt getroffen wurde.

Im vorliegenden Verfahren hat sich Bundespräsident a.D., Christian Wulff, auf politische Gründe im Sinne des Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten berufen. Das heißt, es lagen Gründe vor, die mit der vom Grundgesetz vorgesehenen Funktion sowie der Wirkung und Bedeutung des Amtes für das Gemeinwesen in einem untrennbaren Zusammenhang stehen. Anders ausgedrückt: Es müssen objektiv Gründe des „Nicht Könnens“, nicht lediglich des „Nicht Wollens“ vorliegen.

In den letzten Monaten hat sich die Öffentliche Wahrnehmung nur noch auf die Facetten des Privat- und früheren Berufslebens von Christian Wulff konzentriert. Die verfassungsrechtlichen Funktionen und Amtspflichten des Bundespräsidenten traten immer weiter in den Hintergrund. Dies konnte der Bundespräsident auch mit erheblicher Anstrengung nicht mehr beeinflussen. Das politische „Wirken“ fand keinerlei Raum mehr in der medialen Berichterstattung und gerade hierauf ist ein Bundespräsident im besonderen Maße angewiesen. Meiner Einschätzung nach, hätte der Bundespräsident sein Amt gerne weiter ausgeführt – er war keinesfalls amtsmüde. Doch war ihm eine Ausführung des obersten Staatsamtes schlichtweg nicht mehr möglich. Vertreter von Presse und vieler Parteien haben über Wochen selbst behauptet, dass der Bundespräsident sein Amt nicht mehr würdig ausüben könne.

Auch wenn privates Verhalten des Bundespräsidenten für die politischen Gründe mitursächlich wäre, hätte dies nicht zur Folge, dass solche Umstände einen Rücktritt aus politischen Gründen ausschließen. Zum einen beziehen sich diese Umstände auf persönliche Eigenschaften, Verhaltensweisen und Einstellungen, die jenseits der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Bundespräsidenten anzusiedeln sind (Art. 54 GG). Zum anderen würde selbst eine strafrechtliche Verurteilung einen Anspruch auf Ehrensold nicht ausschließen, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover sind für die Gewährung des Ehrensoldes mithin unerheblich. Ebenfalls sei hier angemerkt, dass auch für einen Bundespräsidenten bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt!

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bundespräsident Wulff nicht zurückgetreten ist, weil ihm der Tee im Schloss Bellevue nicht geschmeckt hat (persönlicher Grund), sondern weil durch die anhaltende öffentliche Diskussion die Ausübung seines Amtes nicht mehr ermöglicht wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB