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Herbert Frankenhauser
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Frage von Angelika H. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Angelika H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

heute am 2.3.2012 gaben Sie als Chef des Haushaltausschusses den EHRENsold für Wulff frei. Übereilig, ohne Abwarten der Ergebnisse der Staatsanwaltschaft stehen Wulff nun 200 000 Euro im Jahr zur Verfügung. Es ist von mir als Normalbürger nicht zu fassen. Können sie sich vorstellen, dass wir jetzt Probleme bekommen werden, unseren Kindern und Enkelkindern die Werte von Ehre, Ehrlichkeit und Moral erklären zu können?

Angelika Hörner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Hörner,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Gewährung eines Ehrensoldes“, die ich Ihnen gerne als Stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsauschusses beantworte.

Nach ständiger Staatspraxis trifft das Bundespräsidialamt alle Entscheidungen über die Festsetzung des Ehrensoldes für ausgeschiedene Bundespräsidenten. Es ist als ministerialfreie Eigenverwaltung des Verfassungsorgans Bundespräsident unabhängig und als oberste Bundesbehörde hierarchisch nicht in die Ministerialverwaltung des Bundes eingegliedert. Bei der Gewährung des Ehrensolds handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung einzelner Politiker, sondern um eine gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung, auf Grundlage des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953, das durch Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I. S. 160) geändert worden ist.

Die für den Haushalt des Bundespräsidenten zuständigen Berichterstatter aller Parteien haben nach einer Sitzung am 2. März 2012 mitgeteilt, dass das Bundespräsidialamt seine Entscheidung nach „Recht und Gesetz“ korrekt getroffen hat. Allerdings obliegt den Mitgliedern des Haushaltsausschusses in diesem Fall weder eine Prüfungs- noch eine Zustimmungspflicht, da die gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung in die Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes fällt.

Anders ausgedrückt: Ich habe als Stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses keine rechtliche Möglichkeit, die gesetzlich normierten Ansprüche auf einen Ehrensold zu verweigern bzw. zu verhindern.

Im Übrigen haben weder die staatsanwaltlichen Ermittlungen noch eine mögliche rechtskräftige Verurteilung des Bundespräsident a.D., Auswirkungen auf den Anspruch auf Gewährung des Ehrensoldes. An die bestehende Rechtslage habe ich mich genauso zu halten, wie jeder andere Bundesbürger. Dafür haben Sie sicher Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB