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Herbert Frankenhauser
CSU
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Frage von Johannes R. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Johannes R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

welchen Standpunkt haben Sie zum "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA)? Bewerten Sie dieses Abkommen als kritisch in Hinblick auf eine mögliche nachhaltige Schädigung der Freiheit der Internetnutzer? Für wie erfolgversprechend halten Sie Online-Petitionen mit Millionen von Unterzeichnern? Muss ich mir als einfacher Bürger Sorgen machen, dass ein Abkommen meine Freiheit in naher Zukunft ohne eine Möglichkeit zur Mitbestimmung meinerseits erheblich beschneidet?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rummel,

das "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA) befasst sich unter anderen mit der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld und die dafür erforderliche internationale Zusammenarbeit.

Nach meinen Kenntnisstand sind die im Abkommen verankerten Forderungen nach einem wirksamen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Vorgehen gegen Rechtsverletzungen (z.B. §§ 97 ff. UrhG und §§ 106 ff. UrhG), nach Auskunftsansprüchen gegen Provider (§ 101 UrhG, § 19 MarkenG) und zum Schutz technischer Maßnahmen, also Kopierschutz (§§ 95a ff. UrhG), sowohl im deutschen als auch im europäischen Recht bereits vorhanden.

Eine die des Öfteren aufgestellte Behauptung, ACTA würde Internet-Provider dazu verpflichten Online-Inhalte zu überwachen, findet im Vertragstext keine Grundlage.

Hierzu hat auch der Europäische Gerichtshof Ende 2011 entschieden, dass ein dauerhaftes Filtern und Überwachen aufgerufener Inhalte wegen möglicher Urheberrechtsverstöße unverhältnismäßig und rechtswidrig sei.

Da die rechtlichen Implikationen in der öffentlichen Diskussion höchst kontrovers eingestuft werden, halte ich es für richtig, Klarheit zu schaffen und den Europäischen Gerichtshof zur inhaltlichen Prüfung des Abkommens anzurufen.

Zudem kann eine entemotionalisierte, nationale Auseinandersetzung mit den Vertragstext auch dazu führen, punktuelle Anpassungen am geltenden deutschen Urheberrechtsschutz aufgrund der Entwicklung des Internets ergebnisoffen zu prüfen, beispielsweise bei der Weiterentwicklung bzw. -bearbeitung von Liedern oder Videos im Internet).

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen meinen Standpunkt verdeutlichen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB