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Herbert Frankenhauser
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Frage von Alexander S. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Alexander S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

wie Ihnen bekannt sein müsste, hat das Bundesverfassungsgericht das bestehende Wahlrecht
für verfassungswidrig erklärt und die Politik bis zum 1. Juli 2011 aufgefordert, das Wahlrecht in einem verfassungskonformen Zustand zu ändern. Die Politik ist bis dem nicht nachgekommen, was beschämend ist. Gibt es im Bundestag im Moment Initiativen, hier etwas zu bewegen? Falls nein, bitte ich Sie, dieses Thema unbedingt aufzugreifen. Was wäre eigentlich, wenn es bis zur nächsten Bundestagswahl kein verfassungskonformes Wahlrecht gäbe? Meiner Ansicht besteht dann die Gefahr, dass gegen das Wahlergebnis geklagt werden kann und die Wahl für schlichtweg ungültig erklärt wird. Wo kommen wir dann hin? Das Ende der Demokratie?

Ein weiteres Anliegen:

Art 146 GG:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Wann wird es dem deutschen Volk eigentlich gestattet, über die Verfassung in einer freien Abstimmung zu entscheiden? Dieser Schritt ist seit nun mehr 21 Jahren überfällig.
Ich bitte Sie, diese Thematik im Bundestag zur Sprache bringen.
Die meisten Bürger wünschen sich eine Verfassung, die eindeutig die Bürgerrechte stärkt und
die über jegliche vermeintliche Terrorgefahren erhaben sind.

Zur Eurorettung:

Ich weise Sie darauf hin, dass die Maßnahmen, die zur Eurorettung schlichtweg rechtswidrig sind.
Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass Banken auf Kosten des Steuerzahlers gerettet werden.
Der Beitrag der Banken ist nicht ausreichend. Ich bitte außerdem, langfristige Lösungen zur Finanzkrise zu erarbeiten. Die Frage stellt sich, wann Griechenland oder andere Länder die nächsten Gelder brauchen. Diese Durchwurschtel-Pragmatismus muss ein Ende gesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Schönl

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Sehr geehrter Herr Schönl,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den Themen Wahlrechtsreform, zum Artikel 146 GG und zur Eurorettung vom 24. Juli 2011. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 3. Juli 2008 eine Neuregelung des Bundestagswahlrechts bis zum 30. Juni 2011 verlangt. Das seit Jahrzehnten angewendete Verfahren zur Umrechnung der abgegebenen Stimmen in Bundestagssitze kann unter bestimmten Fällen zu einem „negativen Stimmgewicht” führen. Bislang ist es möglich, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei am Ende weniger Sitze im Bundestag für diese Partei bedeuten können – oder umgekehrt. Diese widersinnige Funktionsweise war zu beseitigen, was in einem föderal orientierten Zweistimmenwahlrecht eine überaus komplexe Aufgabe war.

Ein Gesetzentwurf ist von der christlich-liberalen Koalition eingebracht worden. Ich bin zuversichtlich, dass diese Reform rechtzeitig verabschiedet werden und die nächste Bundestagswahl verfassungskonform verlaufen wird.

Meines Wissens gibt es weder aus dem Bundestag noch aus der Gesellschaft eine Initiative, eine Volksabstimmung über das Grundgesetz durchzuführen. Die in der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes offen gehaltene Möglichkeit eine Neuordnung des Grundgesetztes vorzunehmen, wurde 1990 gestrichen und durch die Feststellung ersetzt, dass die Deutschen in den seit dem 03.10.1990 zur Bundesrepublik Deutschland gehörenden Ländern in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben und dass das Grundgesetz damit für das gesamte deutsche Volk gilt. Die Feststellung, dass das Grundgesetz nach der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, ist darum heute auch Bestandteil des geltenden Artikels 146 GG. Eine Aufforderung an das Parlament oder das deutsche Volk, das Grundgesetz noch einmal zu beschließen oder über eine andere Verfassung abzustimmen, ist dieser Bestimmung nach der in der Rechtswissenschaft herrschenden Ansicht nicht zu entnehmen.

Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben sich auf ihrem Sondergipfel am 21. Juli dieses Jahres auf ein umfassendes Gesamtpaket zur Stabilisierung der Eurozone verständigt. Zu den wesentlichen Elementen dieses Pakets gehören die Flexibilisierung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM), die angestrebte Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der wirtschaftspolitischen Koordinierung sowie die Verpflichtung der Eurostaaten auf haushaltspolitische Konsolidierung. Diese Maßnahmen sollen die Voraussetzung dafür schaffen, dass künftige Haushaltskrisen in der Eurozone frühzeitig abgewendet werden beziehungsweise überhaupt nicht erst entstehen können. Das Paket enthält darüber hinaus neue Maßnahmen zur Überbrückung der Refinanzierungsprobleme Griechenlands. Diese sehen erstmals eine Beteiligung des Privatsektors, wie Banken und Versicherungen, vor. Das neue Programm soll Griechenland Zeit geben, die notwendigen Strukturreformen zur Wiederherstellung seiner Wettbewerbsfähigkeit durchzuführen und seine Haushaltskrise zu überwinden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen Ihre Fragen beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Herber Frankenhauser, MdB