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Herbert Frankenhauser
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Frage von Helga H. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Helga H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

warum gelten eigentlich für "Nutztiere" wie Schweine nicht die gleichen Tierschutzstandards wie für Hunde??? Wenn jemand seinen Hund schlägt, verletzt, in einen kleinen Käfig sperrt, verwarlosen lässt usw, läuft er in unserem Land große Gefahr, dass das Tier ihm weggenommen wird und er auch noch Strafe zahlen muss, mit einem Tierhaltungsverbot belegt wird usw. In der industriellen Massentierhaltung aber dürfen zB Schweine, die mindestens so intelligent und leidensfähig sind wie Hunde zu tausenden auf engstem Raum ohne Tageslicht gehalten und in nur 9 Monaten zur "Schlachtreife" gemästet werden? Ist das nicht schizophren? Was gedenken Sie dagegen zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Helga Haus-Seuffert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Haus-Seuffert,

Selbstverständlich muss ein Tier artgerecht gehalten werden, ob nun in industrieller Massentierhaltung oder als privates Haustier.

Tierschutz hat in der Politik der CSU traditionell einen hohen Stellenwert. Nicht zuletzt deshalb gelten in Deutschland die strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Ziel muss es dennoch sein, die Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz ständig auf eine artgerechte Haltung hin zu überprüfen und notfalls anzupassen. Dies geschieht nicht nur auf Landes- und Bundesebene. Die Einhaltung der Haltungsbedingungen wird auch im Rahmen der Europäischen Agrarpolitik durch einen ganzen Katalog von „Cross Compliance“-Auflagen kontrolliert. Verstöße wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Betriebsprämie aus.

Der Tierschutz im Stall ist direkt abhängig von Management und Betriebsführung. Tiere, die sich wohlfühlen und gesund leben können, bringen auch gute Leistungen und damit einen ökonomischen Ertrag. Daher liegt das Tierwohl im natürlichen Interesse der Landwirte. Mir ist allerdings bewusst, dass es in einigen Regionen Entwicklungen gibt, bei denen z.B. Stallbauvorhaben und Tierhaltungsbedingungen an die Grenzen der Zumutbarkeit stoßen. Darauf muss der Gesetzgeber reagieren.

Darüber hinaus ist es ein Anliegen der CSU, dass die Kommunen in einen offenen und konstruktiven Dialog mit den wirtschaftenden Betrieben und der Bevölkerung vor Ort eintreten. Dieser Dialog sollte beispielsweise auch in den Schulen geführt werden. Die Landwirtschaft – und dazu gehören auch gewerbliche, artgerechte Tierhaltungsbetriebe – ist eine tragende Säule für die Ernährung der Menschen in unserem Lande.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB