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Herbert Frankenhauser
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Frage von Natalie S. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Natalie S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

ich bin wirklich entsetzt, daß sich die CSU kein bißchen für den Tierschutz einsetzt. Jetzt bietet sich aber eine neue Chance, die Sie hoffentlich nutzen werden.

Laut Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Was unternehmen Sie, damit solche Nutztierhaltungen nicht mehr genehmigt werden? Was unternehmen Sie, damit Betriebe, die solche illegalen Aktivitäten durchführen, geschlossen werden?

Ich warte gespannt auf Ihre Antwort.

Viele Grüße,

Natalie Sandmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Sandmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Tierschutz und der Zulässigkeit von Eingriffen bei landwirtschaftlichen Nutztieren.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten. Von diesem grundsätzlichen Verbot gelten Ausnahmen, u.a. für die Ferkelkastration, das Schwänzekupieren von Ferkeln, das Schnabelkupieren bei Geflügel, das Enthornen von Rindern und das Abschleifen der Eckzähne von Ferkeln, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem bestimmten Alter. Alle diese Eingriffe werden üblicherweise ohne Betäubung durchgeführt.
Die einzelnen Eingriffe müssen jedoch differenziert betrachtet werden, weil ihnen unterschiedliche Motivationen zugrunde liegen. Während z.B. die Kastration von Ferkeln aufgrund von Marktanforderungen durchgeführt wird, dient beispielsweise das Enthornen der Kälber oder das Kürzen der Schnäbel bei Mastputen und Legehennen in erster Linie dem Tierschutz selbst, da es Verletzungen unter den Tieren verhindern soll.

In der Nutztierhaltung sollte soweit wie möglich auf nicht-kurative Eingriffe verzichtet werden. Zur Zeit erarbeitet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entsprechende Konzepte.

Beispielhaft kann auf die Ferkelkastration verwiesen werden: Nachdem über die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) eine Koordinierungsplattform geschaffen wurde und unter anderem durch BMELV Forschungsmittel zur Verfügung gestellt wurden, ist eine Lösung bei diesem Eingriff in greifbare Nähe gerückt.

Grundsätzlich obliegt der Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften gemäß § 15 Abs. 1 Tierschutzgesetz den einzelnen Ländern, sodass wir als Parlamentier im Bundestag nur eingeschränkte, gesetzgeberische Kompetenzen bei diesem wichtigen Thema haben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB