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Herbert Frankenhauser
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Frage von Christian K. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Christian K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Frankenhauser!

Wieviel ist im Bundeshaushalt 2011 für die Contergangeschädigten eingeplant? Im Haushalt 2010 waren es 35 Millionen Euro. Rechnet man aber mal nach, dann werden für die Conterganrente etwa 27 Millionen Euro jährlich benötigt ( zirka 2800 Leistungsbrechtigte, Durchschnittszahlung 800 Euro monatlich). Wofür war der Überschuss von 8 Millionen Euro gedacht?

Dabei muss man wissen, dass laut alten Verträgen die Grünenthal GmbH die Begutachtungskosten für die Einstufung übernimmt. Durch den Wegfall der Meldefrist haben sich weitere Opfer gemeldet. Die Stiftung soll ihre eigenen Mittel für die Forschung benützen. Da bliebe kein Bedarf, der 8 Millionen Euro erreichen würde.

Dann jährt sich am 27. November 2011 die Rücknahme von Contergan vom Markt zum 50. Mal. Ist geplant, nun endlich auch zu berücksichtigen, dass die Betroffenen in Ihrer Erwerbsfähigkeit geschädigt wurden? Wenn ja, in welcher Weise soll dies entschädigt werden, als Einzelfalllösung oder als Generallösung? Wie sehen die Berechnungen für den Fall des Falles aus? Was würde der Bundeshaushalt erlauben?

Gibt es eine Berechnung, wieviel Einsparungen es bei sozialen Transferleistungen gäbe, würde die Conterganrente durch eine Entschädigung des Einkommens ergänzt?

Viele Grüße aus dem Münchner Osten,

Christian G. Knabe

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Sehr geehrter Herr Knabe,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage vom 17. September 2010 bei Abgeordnetenwatch, in der Sie sich nach den Mitteln für Contergangeschädigte im Bundeshaushalt 2011 erkundigen.

Die nach dem Conterganstiftungsgesetz anerkannten contergangeschädigten Menschen erhalten neben einer einmaligen Kapitalentschädigung eine lebenslängliche Conterganrente, welche zudem unter bestimmten Voraussetzungen kapitalisiert werden kann. Conterganrenten sowie Kapitalisierungen werden aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Die Conterganrenten wurden zum 1. Juli 2008 verdoppelt und im folgenden Jahr um 2,41% erhöht.

Entgegen den Einsparungen, die wir im nächsten Jahr vornehmen müssen, um die Neuverschuldung zu senken, sieht der Entwurf des Bundeshaushalt 2011 für Contergangeschädigte aber wiederum eine Aufstockung der Mittel gegenüber 2010 vor.
Der Entwurf den Haushalts befindet sich derzeit allerdings noch im parlamentarischen Verfahren und wird Ende des Jahres vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Die Erhöhung soll aufgrund der steigenden Anzahl der Anträge auf Rentenkapitalisierung und des Mehrbedarfes wegen des 2. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetzes durchgeführt werden. Dieser Betrag wird zur Abdeckung vorliegender Anträge auf Rentenkapitalisierung, Anerkennung von Revisionsanträgen sowie möglicher zusätzlicher Neuanträge eingeplant.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB