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Frage von Lothar T. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Lothar T. bezüglich Recht

Warum wird keine allgemeine Dienstpflicht für junge Männer und Frauen eingeführt?

1) Eine allgemeine Dienstverpflichtung würde mit einem Schlag die Ungerechtigkeit bie der Wehrpflicht beseitigen
2) Die Engpässe beim Zivildienst beseitigen .
3) Die Jugendarbeitslosigkeit verringern odergar beseitigen.
4) Endlich auch den Arbeitsunwilligen einmal zeigen daß es ein Geben und nicht nur ein Nehmen gibt.
5) Man könnte auch eine Nachqualifizierung für nicht ausbildungfähige Schulabgänger organisieren.

Ich bitte umeine befriedigende Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Lothar Tratz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Tratz,

vielen Dank für Ihre Frage zu einer allgemeinen Dienstpflicht für junge Männer und Frauen vom 2. September 2010 auf Abgeordnetenwatch.de.

Selbstverständlich ist es wünschenswert, dass sich mehr junge Menschen sozial engagieren. Man sollte jedoch auch darauf achten die Freiheitsrechte des einzelnen, jungen Menschen nicht zu sehr einzuschränken. Eine von Ihnen angeregte allgemeine Dienstpflicht ist mit dem in Artikel 2 des Grundgesetzes aber nur schwer zu vereinbaren. Dort ist festgeschrieben, dass jeder Mensch das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit besitzt. Ein Pflichtdienst außerhalb der Wehrpflicht ist damit nur schwer zu vereinbaren. Dazu wäre eine Verfassungsänderung notwendig. Aber die hierfür erforderliche 2/3-Mehrheit im Bundestag ist mit den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen nicht zu erreichen und politisch auch schwer durchzusetzen.

Ich möchte an dieser Stelle aber darauf hin weisen, dass es einen freiwilligen, sozialen Dienst bereits gibt. Seit nunmehr fast 40 Jahren können sich junge Erwachsene im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sozial engagieren. Vor 10 Jahren kam auch das Angebot des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) hinzu. Daneben gibt es auch noch eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten einen Jugendfreiwilligendienst zu absolvieren. Ein soziales/ ökologisches Jahr kann von Frauen und Männern vom 16. bis zum 27. Lebensjahr begonnen werden. Es kann beispielweise bei einer Kindereinrichtung, einer Pflegestation, einem Museum, einem Sportverein oder im Falle des FÖJ bei einem Tierschutzverein absolviert werden. Neben der Möglichkeit des Engagements für seine Mitmenschen bietet ein FSJ für den Einzelnen auch die Möglichkeit zum Sammeln von Erfahrungen und zur beruflichen Orientierung. Jährlich leisten so 30.000 junge Menschen einen solchen freiwilligen sozialen Dienst. Diese Zahl mag im Vergleich zu den allein 430.000 Männern eines Jahrgangs sicher gering erscheinen. Sie ist jedoch in etwa vergleichbar mit der Zahl der jährlich tatsächlich zum Wehrdienst Eingezogenen, die unter 70.000 beträgt. Die Zahl der Zivildienstleistenden beträgt ebenfalls lediglich 65.000. Die Chancen stehen also gut, dass sich die Zahl der freiwillig Dienst leistenden noch erhöht. Weitere Informationen dazu können Interessierte auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB