Frage an Herbert Frankenhauser von Tassilo L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Hallo Herr Frankenhauser,
bisher wurden Wohnmobile über 2,8T nach dem günstigen LKW Steuersatz nach Zuladung berechnet. Es gibt jetzt Bestrebungen diese Fahrzeuge wie PKWs nach Hubraum zu berechnen. d.h.ein WoMo würde 500% teurer in der Steuer werden und teilweise mehr als ein 12t LKW oder Reisebuss kosten.Es gibt einige mittelständische Betriebe, die hier in Mü und OBayern von Umbauten und Ausrüstung der Womos leben. Die jetztige Politik hat einfach die Chance erkannt, über die Hintertür im Zuge der Abschaffung des Steuerprivillegs der schweren Geländewagen, auch die WoMo Besitzer abzukassieren. Die Erhöhung der KFZ Steuer würde hier vor allem Familien mit Kindern treffen, die betreffenden Fahrzeuge werden hauptsächlich für Urlaubsfahrten verwendet. Würden Sie sich bitte für den Erhalt des status quo einsetzen, im Sinne der Familien und Kleinunternehmer ?
Danke für Ihre Antwort,
Tassilo Leicher
Sehr geehrter Herr Leicher,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Besteuerung von Wohnmobilen. So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden Rechtsgrundlage für die Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu 1. Mai 2005 aufgehoben. Die CDU/CSU Fraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde massiv kritisiert und den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt. Die CDU/CSU hat dazu beigetragen, dass die massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die CDU/CSU fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene besteuerung der Wohnmobile. Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen.
Die Aussetzung der Steuererhöhung ist grundsätzlich als positives Signal zu werten. Wie die letztendliche Lösung für Wohnmobile aussieht, ist jedoch noch offen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbet Frankenhauser
Mitglied des Deutschen Bundestages