Frage an Herbert Frankenhauser von Christin A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Frankenhauser!
Wie stehen Sie dazu, dass die Wahlen vorgezogen wurden? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass dies nicht gerecht ist, da ein Teil des Jahrgangs 1987 und der Jahrgang 1988, die 2006 hätten wählen dürfen, übergangen wurden?
Mit freundlichen Grüßen
Christin Albrecht
Sehr geehrte Frau Albrecht,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre e-mail vom 14.09.2005 zum Thema "Bürgerrechte".
Ich darf gestehen, dass mir dieser Gedanke einer Benachteiligung derjenigen, welche aufgrund Ihres Lebensalters bei der vorgezogenen Bundestagswahl jetzt nicht wählen dürfen, bislang noch nicht in den Sinn kam. Ich denke jedoch, dass es vernünftig ist, das Wahlrecht an die Volljährigkeit zu knüpfen und da ist es nun einmal so, dass diejenigen, welche am kommenden Sonntag noch nicht ihren 18. Geburtstag feiern konnten, sich folgerichtig auch nicht an der Wahl beteiligen können. Dies bedeutet auf der anderen Seite nicht, dass diese jungen Menschen sich insgesamt nicht am politischen Prozess beteiligen dürfen und können. Wenn Sie also selbst eine der "Leidtragenden" sind , darf ich Sie dazu ermutigen und aufrufen, sich auch ohne aktives Wahlrecht am Sonntag politisch zu engagieren!
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser
Mitglied des Deutschen Bundstages