Frage an Herbert Frankenhauser von Michael T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
warum können Berufssoldaten nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr nicht in den öffentlichen Dienst übernommen werden?
Langfristig ist dort immer noch ein Unterschied in der Lebensarbeitszeit von 12 Jahren zu normalen Arbeitnehmern vorhanden.
Ich sehe diesen Zeitunterschied als nicht gerecht an. Die dort ausscheidenden Soldaten sind teils hochqualifiziert und damit leicht integrierbar. Dort scheiden Meister, Techniker und Ingenieure aus dem Dienst aus. Mit relativ leichten Aufwand (Fortbildungslehrgänge während und nach der Dienstzeit) müssten sich entsprechende Stellen im öffentlichen Dienst finden lassen.
Beispiele: Sanitätsfeldwebel: Krankenhäuser,Gesundheitsämter
Kompaniefeldwebel: Personalwesen
Fahrlehrer,Schirrmeister: Zulassungstellen
Die meisten Berufssoldaten gehen zum Ende Ihrer Dienstzeit auf sogenannte "Altersbezogene Ruheposten" wo sie viel im Bereich Versorgung,Organisation und Personalwesen arbeiten.
Wie angesprochen wäre auch eine Weiterbildung bei 12 Jahren Restzeit noch lohnend. In der heutigen Zeit, wo auch der Öffentliche Dienst gezwungen ist Stellen einzusparen, sind diese "Extra Stellen" doch ein echtes Geschenk.
Die ehemaligen Soldaten müßten ohnehin bezahlt werden, die Ungerechtigkeit von 12 Jahren weniger Lebensarbeitszeit wäre aufgehoben und viele Nebenjobs würden frei werden, die zur Zeit von ehemaligen Berufssoldaten genutzt werden.
Ich sehe darin ein großes Einsparungspotential, das bisher nicht genutzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Thomys
Sehr geehrter Herr Thomys,
vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch vom 31. Dezember 2009, in der Sie vorschlagen, dass Berufssoldaten nach dem Ende ihres Dienstes bei der Bundeswehr in den öffentlichen Dienst übernommen werden sollten.
Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich – zuständigkeitshalber – vorwiegend Fragen von Bürgern aus meinem Wahlkreis beantworte. Nach den mir von den Betreibern dieser Seite übermittelten Informationen haben Sie Ihre Frage aus Schleswig-Holstein gestellt. Da ich meinem dortigen Kollegen nicht die Möglichkeit nehmen möchte, auf die Fragen der Bürger aus seinem Wahlkreis zu antworten, bitte ich Sie, sich direkt an ihn zu wenden.
Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen jedoch schon sagen, dass das sogenannte Verwendungsförderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 eine Übernahme von Bundeswehrsoldaten in den öffentlichen Dienst bereits vorgesehen hat. Das Gesetz diente jedoch Schwerpunktmäßig zur Verkleinerung des Personals der Streitkräfte im Zuge der Wiedervereinigung.
Ob dieses Gesetz auch auf die von Ihnen vorgeschlagenen Fälle anwendbar ist, kann Ihnen Ihr Bundestagsabgeordneter sicher abschließend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB