Frage an Herbert Frankenhauser von Manfred K. bezüglich Gesundheit
In der Pressemitteilung Nr. 2 vom 12.01.2009 des Bundesamts für Strahlenschutz steht: “Wir wissen aber weiterhin nicht, welche Langzeitwirkungen elektromagnetische Felder des Mobilfunks auf Kinder und Jugendliche haben”. (Anläßlich einer Studie an Jugendlichen zw. 13 und 17 Jahren.)
Weiter heißt es dort: “Weil sich das Immun- und Nervensystem von Kindern und Jugendlichen noch in der Entwicklung befindet, könnten sie empfindlicher gegenüber elektromagnetischen Feldern reagieren als Erwachsene.”
Nun ist nach der Bayerischen Bauordnung (Art. 57) die Errichtung von Mobilfunkantennen unter 10 m Höhe genehmigungsfrei, d.h. auch Nachbareinsprüche sind nicht möglich. Es ist dabei völlig unerheblich, in welcher Nachbarschaft die Anlage steht.
Wird nun eine genehmigungsfreie Mobilfunkanlage in einem dicht bebauten Wohngebiet errichtet, in dem zahlreiche junge Familien mit Säuglingen und Kleinkindern (0 - 3 Jahre) leben, sich innerhalb von 200 m um die Anlage drei Kindergärten mit insgesamt 300 Kleinkindern (3 - 6 Jahre) befinden und in 350 m Entfernung eine Grundschule mit ca. 250 Kindern (6 - 10 Jahre) liegt, dann gilt bezüglich der Mobilfunkanlage das gleiche Recht wie in einem Gewerbegebiet. Eine vermutbare Langzeitwirkung von elektromagnetischen Feldern an Kindern ließe sich hier zumindest gut überprüfen, erscheint mir aber ethisch sehr fragwürdig.
Halten Sie Art. 57 BayBO unter diesem Aspekt vereinbar mit Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), da die Unschädlichkeit
der elektromagnetischen Emmissionen bei Kleinkindern offensichtlich noch nicht nachgewiesen ist ?
Sollte Ihrer Meinung nach der Vorsorgegedanke beim Einsatz neuer Technologien gesetzlich mehr verankert werden, zumal das Gesundheitswesen schon aus demographischen Gründen bald am Rande seiner Leistungsfähigkeit steht?
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch vom 23. Juli 2009 zum Thema Mobilfunkstrahlen.
Die Bundesregierung versucht bereits seit einigen Jahren mögliche Negative Folgen der Mobilfunktechnik herauszufinden. Im Juni 2002 hat sie beim Bundesamt für Strahlenschutz das erste Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm in Auftrag gegeben, um abzuklären, ob die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung in ausreichendem Maße vor Mobilfunkstrahlung schützen.
Die im Mai 2008 vorgestellten Ergebnisse dieser Studie sind beruhigend. Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission haben übereinstimmend mit allen bisherigen Studien festgestellt, dass keine negativen Effekte auf die Gesundheit nachzuweisen sind. Die wiederholte Bewertung aller wissenschaftlichen Arbeiten durch internationale und nationale Expertengruppen und Organisationen ergab also keine Beweise für Gesundheitsgefahren elektromagnetischer Felder unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte.
Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass noch weiterer Forschungsbedarf besteht. Besonders im Bereich der Langzeitwirkungen auf Kinder konnte bisher noch keine abschließende Beurteilung gefunden werden. Die Bundesregierung hat dies erkannt und die Forschungen in diesem Bereich bereits intensiviert.
Ob der von Ihnen erwähnten Fall - ein neuer Mobilfunkmast, der in unmittelbarer Nähe zu zwei Kindergärten und einer Grundschule aufgestellt werden soll – gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstößt, kann ich mit den mir vorliegenden Informationen leider nicht beantworten. Dazu muss ich mir selbst ein Bild von der Situation machen. Sie können sich diesbezüglich gerne per E-Mail direkt an mich wenden. ( Herbert.Frankenhauser@Bundestag.de ).
Auch im Sinne des Vorsorgegedankens und um - nach heutigem Wissenstand sehr unwahrscheinliche – Langzeitauswirkungen zu minimieren, sollten wir gerade hier besondere Sorgfalt walten lassen und schnellstmöglich die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Kinder durch entsprechende Forschung abschließend untersuchen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB