Frage an Herbert Frankenhauser von Ulrich P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
ich möchte Sie als stellv. Vorsitzender des Haushaltsausschusses ansprechen. In diesem Ausschuss müssen Sie über die Ausgabenpositionen der Bundesregierung informiert werden.
In den Medien hört man immer von externen Beratern. Hier sollen Firmen tätig sein, welche ihren Hauptsitz in den USA haben.
Zu meinen Fragen:
Was kosteten diese Berater im letzten Jahr und welcher Betrag ist in diesem Jahr vorgesehen?
Welchen Einfluss haben diese Berater im Gesetzgebungsverfahren?
Warum lässt der Haushaltsausschuss zu, dass wichtige Verträge dem Ausschuss nicht ausgehändigt werden?
Ist es nicht so, dass Demokratie Transparenz verlangt?
Schon heute bedanke ich mich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth
Sehr geehrter Herr Parth,
vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Juni 2009 auf Abgeordnetenwatch.
Es ist richtig, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Ausgabenpositionen der einzelnen Bundesministerien informiert ist und es ist ebenso richtig, dass in einigen Ministerien externe Berater tätig sind. Ob die Arbeitgeber dieser Berater ihren Hauptsitz in Deutschland oder in einem anderen Land haben ist dabei im Grunde unerheblich, denn sie unterliegen alle den gleichen Regelungen.
Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 4. Juni 2008 gibt es klare und eindeutige Verbotsbereiche und umfassende Transparenz bei der Mitarbeit von Externen in den Bundesbehörden. Kein Bürger sollte nach diesem Beschluss mehr die Befürchtung haben, dass Gesetze wesentlich von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften mitgeschrieben werden.
Zur Schaffung umfassender Transparenz dient unter anderem die Kenntlichmachung der externen Personen bei allen innerdienstlichen und außerbehördlichen Kontakten, damit der Anschein von Interessenkollisionen von vornherein ausgeschlossen werden kann. Ferner wird nunmehr dem Haushaltsausschuss halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen umfassend berichtet.
Abschließend möchte ich Ihnen sagen, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Ausgabenpositionen der einzelnen Bundesministerien prüft und jeder Vertrag, der bei dieser Überprüfung Fragen aufwirft, ebenso von den Mitgliedern des Ausschusses in Augenschein genommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB